Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 5 · BT-Drs. 13/668 · S. 13

Zu Artikel 5 (Änderung des

Zu Artikel 5 (Änderung des
Kündigungsschutzgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die Ergänzung des § 17 Abs. 1 KSchG entspricht der
Erweiterung des Anwendungsbereichs in Artikel 1
Abs. 1 der Richtlinie 92/56/EWG (Änderung der Mas-
senentlassungsrichtlinie). Mit der Einbeziehung „an-
derer vom Arbeitgeber veranlaßter Beendigungen
des Arbeitsverhältnisses" wird an die bisherige Recht-
sprechung des Bundesarbeitsgerichts angeknüpft.
Für den Fall einer sog. Eigenkündigung hat das Bun-
desarbeitsgericht (vom 16. Dezember 1973, AP Nr. 1
zu § 17 KSchG 1969) eine Veranlassung des Arbeit-
gebers bejaht, wenn dieser einem Arbeitnehmer
eine konkrete Kündigungsabsicht einschließlich des
vorgesehenen Kündigungstermins mitgeteilt hat
und der Arbeitnehmer daraufhin das Arbeitsverhält-
nis zum mitgeteilten Beendigungszeitpunkt selbst
kündigt.
Wie bei den Entlassungen wird auch bei den sonsti-
gen Beendigungen des Arbeitsverhältnisses auf Ver-
anlassung des Arbeitgebers nicht darauf abgestellt,
ob der Grund dafür in der Person des Arbeitnehmers
liegt. Die Anzeigepflicht soll es dem Arbeitsamt er-
leichtern, frühzeitig die betroffenen Arbeitnehmer
beraten und Fördermaßnahmen für sie einleiten zu
können. Dem dient es, wenn das Arbeitsamt mög-
lichst vollständig Kenntnis über die Zahl der frei-
gestellten Arbeitnehmer erhält, unabhängig von der
Ursache der Freistellung.
Zu den Buchstaben b und c
Über die in Artikel 2 Abs. 3 Satz 1 der Richtlinie dem
Betriebsrat zu erteilenden zusätzlichen Auskünfte ist
dieser bereits nach geltendem Recht zu informieren
(vgl. insbesondere §§ 111 ff. BetrVG). Der Arbeit-
geber wird aber - wie bisher - durch Artikel 2 Abs. 3
Satz 2 der Richtlinie verpflichtet, auch dem Arbeits-
amt gleichzeitig mit der Anzeige der Massenentlas-
sung eine Abschrift der Mittelun

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.140 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 13/668 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 13/668, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 49.724–53.864 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.47) +D1D2D3 · Prüfwert 9c1dc6faa701ec7e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP