Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 13/10738 · S. 23
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Die Untersuchung von Störungen und Unfällen ist nicht länger Aufgabe des Luftfahrt-Bundesamtes. Einen Untersuchungsreferenten beim Luftfahrt-Bun- desamt gibt es daher nicht mehr. Damit ist diese Auf- sichtsregelung gegenstandslos. Es bleibt - ohne das in einem Gesetz erwähnen zu müssen - Hauptauf- gabe des Luftfahrt-Bundesamtes, für die Sicherheit im Luftverkehr zu sorgen = Verhütung von Flugunfäl- len. Der Such- und Rettungsdienst hingegen ist nicht Aufgabe des Luftfahrt-Bundesamtes; diese Aufgaben finden ihre Zuweisung und Regelung in einer Ver- waltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Such- und Rettungsdienstes, (BMV/ BMVg), in gemeinsamen Richtlinien zur Durchfüh- rung des Such- und Rettungsdienstes und in einem Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See (vom 27. April 1979).
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Herkunft
BT-Drs. 13/10738, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 93.503–94.343 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert d1bc8dd29dd5f9c0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP