Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 13/10764 · S. 7
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Artikel 1 enthält die erforderlichen Änderungen der Patentanwaltsordnung. Zu Nummer 1 § 7 regelt die Grundlagen für die Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Die vorgesehenen Änderungen dieser Ausbildung finden ihren Niederschlag in einer Änderung des § 7. Im In- teresse der leichteren Lesbarkeit der vorgeschlage- nen Änderungen wird § 7 insgesamt neu gefaßt. Absatz 1 enthält Änderungen zur Dauer der jeweili- gen Ausbildungsabschnitte. Die Gesamtausbildung wird auf mindestens 34 Monate festgesetzt. Dies ist eine Verkürzung der Gesamtmindestausbildungs- dauer um zwei Monate; sie ergibt sich aus einer ent- sprechenden Verkürzung der Ausbildung beim Patentamt. Die Verlängerung der Ausbildungszeit bei dem Patentanwalt um zwei Monate wird durch eine Verkürzung der Ausbildung beim Patentgericht um diese Zeit kompensiert. Diese Verlagerung recht- fertigt sich aus dem Umstand, daß nach geltendem Recht die Ausbildung beim Gericht für Patentstreit- sachen in erster Linie auf die Ausbildungszeit beim Patentgericht angerechnet wird, diese Ausbildung bei den ordentlichen Gerichten aber nunmehr wäh- rend der Ausbildungszeit bei dem Patentanwalt vor- genommen werden soll. Die Verkürzung der Gesamt- ausbildungszeit um zwei Monate zu Lasten der Aus- bildung beim Patentamt ist nach Auffassung aller Beteiligten, auch des Präsidenten des Deutschen Patentamts, gerechtfertigt, weil die Ausbildung hier durch Konzentration intensiviert und zeitlich ver- kürzt werden kann. Durch das obligatorische ergän- zende Studium entfällt weitgehend die bisher vom Patentamt wahrgenommene Aufgabe, die Ausbil- dung der Bewerber im allgemeinen Recht durch Arbeitsgemeinschaften zu fördern. Die im geltenden Recht vorgesehene Möglichkeit, eine Ausbildung bei einem Rechtsanwalt a
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 22.494 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 13/10764, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 19.895–42.389 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 51a386d8c8f7d478….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP