Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 13/10764 · S. 7

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Artikel 1 enthält die erforderlichen Änderungen der
Patentanwaltsordnung.
Zu Nummer 1
§ 7 regelt die Grundlagen für die Ausbildung auf
dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Die
vorgesehenen Änderungen dieser Ausbildung finden
ihren Niederschlag in einer Änderung des § 7. Im In-
teresse der leichteren Lesbarkeit der vorgeschlage-
nen Änderungen wird § 7 insgesamt neu gefaßt.
Absatz 1 enthält Änderungen zur Dauer der jeweili-
gen Ausbildungsabschnitte. Die Gesamtausbildung
wird auf mindestens 34 Monate festgesetzt. Dies ist
eine Verkürzung der Gesamtmindestausbildungs-
dauer um zwei Monate; sie ergibt sich aus einer ent-
sprechenden Verkürzung der Ausbildung beim
Patentamt. Die Verlängerung der Ausbildungszeit
bei dem Patentanwalt um zwei Monate wird durch
eine Verkürzung der Ausbildung beim Patentgericht
um diese Zeit kompensiert. Diese Verlagerung recht-
fertigt sich aus dem Umstand, daß nach geltendem
Recht die Ausbildung beim Gericht für Patentstreit-
sachen in erster Linie auf die Ausbildungszeit beim
Patentgericht angerechnet wird, diese Ausbildung
bei den ordentlichen Gerichten aber nunmehr wäh-
rend der Ausbildungszeit bei dem Patentanwalt vor-
genommen werden soll. Die Verkürzung der Gesamt-
ausbildungszeit um zwei Monate zu Lasten der Aus-
bildung beim Patentamt ist nach Auffassung aller
Beteiligten, auch des Präsidenten des Deutschen
Patentamts, gerechtfertigt, weil die Ausbildung hier
durch Konzentration intensiviert und zeitlich ver-
kürzt werden kann. Durch das obligatorische ergän-
zende Studium entfällt weitgehend die bisher vom
Patentamt wahrgenommene Aufgabe, die Ausbil-
dung der Bewerber im allgemeinen Recht durch
Arbeitsgemeinschaften zu fördern.
Die im geltenden Recht vorgesehene Möglichkeit,
eine Ausbildung bei einem Rechtsanwalt a

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 22.494 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 13/10764 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 13/10764, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 19.895–42.389 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 51a386d8c8f7d478….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP