Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/7103 · S. 7
Zu Artikel 1 (Änderung des Justizvergütungs- und
Zu Artikel 1 (Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 23 JVEG) Die derzeit in § 23 JVEG enthaltenen Regelungen über Ent- schädigungen bei Überwachungsmaßnahmen werden durch einen neuen Absatz 1 ersetzt. Nach dieser Vorschrift sollen Telekommunikationsunternehmen, die Maßnahmen ausfüh- ren oder Auskünfte erteilen, für die in der neuen Anlage 3 zu diesem Gesetz (vgl. Nummer 2) besondere Entschädigungen bestimmt sind, Entschädigungen ausschließlich nach dieser Anlage erhalten. Die sonstigen Regelungen des § 23 JVEG sollen in diesen Fällen nicht mehr anwendbar sein. Zu Nummer 2 Zur Vorbemerkung Mit Absatz 1 der Vorbemerkung wird klargestellt, dass die in der Anlage vorgesehenen Pauschalen alle dem Unternehmen entstehenden Aufwendungen abdecken und daneben keine weiteren Aufwendungen (etwa für Porto) erstattet werden. Um die Einrichtung elektronischer Schnittstellen durch die Bedarfsträger zu fördern, sieht Absatz 2 vor, dass sich die Entschädigungszahlungen, soweit sie auf der Grundlage der tatsächlichen Personalkosten kalkuliert sind, um 20 Prozent ermäßigen, wenn die berechtigten Stellen Leistungen der Te- lekommunikationsunternehmen über zentrale Kontaktstellen anfordern und abrechnen. Dies ist auch in der Sache gerecht- fertigt, weil in die Entschädigungssätze ein Aufschlag für Rückfragen und sonstige Schwierigkeiten eingerechnet ist. Zu Abschnitt 1 In diesem Abschnitt sollen die Entschädigungsbeträge fest- gelegt werden, die für die Überwachung der Telekommuni- kation zu zahlen sind. Als Anschluss im Sinne der Nummern 100 und 101 gilt jede Zugangsmöglichkeit zu öffentlich zugänglichen Telekom- munikationsnetzen oder zum Internet, die einem Nutzer zur Verfügung gestellt wird über – einen analogen Telefonanschluss; – einen ISDN-Anschlus
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.656 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 16/7103 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/7103, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 19.654–26.310 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 30f860b9c598073f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP