Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 16/7079 · S. 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Mit der Begründung einer Verwaltungsgemeinschaft des Bundesausgleichsamtes mit dem im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen ressortierenden Bun- desamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen geht zweckmäßigerweise auch die Dienstaufsicht auf das Finanzressort über. Da die Hauptaufgaben des Bundesaus- gleichsamtes heute fiskalischer Natur sind und nicht länger im Leistungsbereich liegen, ist eine doppelte Federführung mit dem Bundesministerium des Innern als dem für die Betreuung der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegssach- geschädigten zuständigen Bundesministerium nicht mehr zweckmäßig. Des Weiteren wird entsprechend der beabsichtigten Zustän- digkeitsverlagerung das Bundesministerium der Finanzen grundsätzlich als Zustimmungsbehörde benannt.
BT-Drs. 16/7079 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/7079, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 11.599–12.396 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert 2b3b633924c2e98e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP