Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 16/7077 · S. 40
Zu Artikel 6 (Änderung des Strafgesetzbuchs)
Zu Artikel 6 (Änderung des Strafgesetzbuchs)
Zu Nummer 1 (§ 1)
Folgeänderung aus der Möglichkeit der Abtretung von Ge-
Die im Finanzverwaltungsgesetz eingeräumte Möglichkeit bührenforderungen durch Steuerberater an Verrechnungs-
des Übergangs vom dreistufigen zum zweistufigen Verwal- stellen.
tungsaufbau durch Abschaffung der Mittelbehörden bzw. der Gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB unterliegen privatärztliche
länderübergreifenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Verrechnungsstellen den Strafvorschriften über die Verlet-
Steuerberatungsgesetzes macht es erforderlich, die konkrete zung von Privatgeheimnissen. Künftig sollen auch Verrech-
Behördenbezeichnung „Oberfinanzdirektion“ und deren Be- nungsstellen der Steuerberater erfasst werden. Damit wird
zirk „Oberfinanzbezirk“ durch funktionale Bezeichnungen vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Erleichterung der
zu ersetzen. Abtretung von Vergütungsforderungen der Steuerberater
(Artikel 1 Nr. 38 zu § 64 Abs. 2 StBerG-E) die Verschwie-
Zu Nummer 2 bis 4 (§ 2 Nr. 4, § 5 Nr. 1 Buchsta- genheitspflicht der Verrechungsstellen der Steuerberater in
be b, § 5 Nr. 2, § 6 Nr. 1 gleicher Weise abgesichert, wie dies bei privatärztlichen
Buchstabe b, § 7 Satz 1, § 8 Verrechnungsstellen der Fall ist.
Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2) Bei den Anwälten soll eine entsprechende Neuregelung des
Redaktionelle Änderungen. Vergleiche Begründung zu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.213 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/7077, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 226.231–228.444 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.01) +D1D2D3 · Prüfwert 8854c9e40f3ca1ef….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP