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Artikel 2 · BT-Drs. 13/8653 · S. 27
Zu Artikel 2 - Änderung des Vierten Buches
Zu Artikel 2 - Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch Zu Nummer i (§ 2) Die Vorschrift trägt dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 2. Juli 1993 (Drucksache 12/5330 - Sammelübersicht 111- lfd. Nr. 7) Rechnung, mit dem die Bundesregierung einer Empfehlung des Peti- tionsausschusses des Deutschen Bundestages ent- sprechend gebeten wurde, zu prüfen, wie die soziale Sicherung deutscher Seeleute auf sog. ausgeflaggten Seeschiffen bei Arbeitslosigkeit verbessert werden könnte. Der Entwurf sieht hierzu in Anlehnung an dasbishergeltende Recht (§ 2 Abs. 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) vor, daß Seeleute, die auf Seeschiffen beschäftigt sind, die nicht oder nicht mehr berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen, auf Antrag des Reeders in die Sozial- und Arbeits- losenversicherung einbezogen werden. Anders als nach geltendem Recht setzt die Einbeziehung nicht mehr generell voraus, daß das Seeschiff der Unfall- verhütung und Schiffssicherheitsüberwachung durch die Seeberufsgenossenschaft unterstellt wird. Dieses - nur für die gesetzliche Unfa llversicherung unab- dingbare Erfordernis -. soll einer Einbeziehung in die übrigen Zweige der Sozialversicherung und in die Arbeitslosenversicherung - künftig nicht mehr ent- gegenstehen. Um eine negative Risikoauslese zu ver- meiden, soll der Reeder darüber hinaus künftig ver- pflichtet sein, die Einbeziehung der betroffenen See- leute in die Sozial- und Arbeitslosenversicherung zu beantragen. Dies gilt für die gesetzliche Unfallversi- cherung allerdings nur, soweit die Voraussetzung der Unterstellung unter die Unfallverhütung und Schiffs- sicherheitsüberwachung durch die Seeberufsgenos- senschaft erfüllt ist. Damit wird zugleich erreicht, daß Drucksache 13/8653 Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode die für die Durchführung de
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.750 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 13/8653, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 110.217–115.967 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 088189283233618f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP