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Artikel 2 · BT-Drs. 13/8653 · S. 27

Zu Artikel 2 - Änderung des Vierten Buches

Zu Artikel 2 - Änderung des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch
Zu Nummer i (§ 2)
Die Vorschrift trägt dem Beschluß des Deutschen
Bundestages vom 2. Juli 1993 (Drucksache 12/5330 -
Sammelübersicht 111- lfd. Nr. 7) Rechnung, mit dem
die Bundesregierung einer Empfehlung des Peti-
tionsausschusses des Deutschen Bundestages ent-
sprechend gebeten wurde, zu prüfen, wie die soziale
Sicherung deutscher Seeleute auf sog. ausgeflaggten
Seeschiffen bei Arbeitslosigkeit verbessert werden
könnte. Der Entwurf sieht hierzu in Anlehnung an
dasbishergeltende
Recht (§ 2 Abs. 3 des Vierten
Buches Sozialgesetzbuch) vor, daß Seeleute, die auf
Seeschiffen beschäftigt sind, die nicht oder nicht
mehr berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen,
auf Antrag des Reeders in die Sozial- und Arbeits-
losenversicherung einbezogen werden. Anders als
nach geltendem Recht setzt die Einbeziehung nicht
mehr generell voraus, daß das Seeschiff der Unfall-
verhütung und Schiffssicherheitsüberwachung durch
die Seeberufsgenossenschaft unterstellt wird. Dieses
- nur für die gesetzliche Unfa llversicherung unab-
dingbare Erfordernis -. soll einer Einbeziehung in die
übrigen Zweige der Sozialversicherung und in die
Arbeitslosenversicherung - künftig nicht mehr ent-
gegenstehen. Um eine negative Risikoauslese zu ver-
meiden, soll der Reeder darüber hinaus künftig ver-
pflichtet sein, die Einbeziehung der betroffenen See-
leute in die Sozial- und Arbeitslosenversicherung zu
beantragen. Dies gilt für die gesetzliche Unfallversi-
cherung allerdings nur, soweit die Voraussetzung der
Unterstellung unter die Unfallverhütung und Schiffs-
sicherheitsüberwachung durch die Seeberufsgenos-
senschaft erfüllt ist. Damit wird zugleich erreicht, daß
Drucksache 13/8653 Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode
die für die Durchführung de

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.750 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 13/8653, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 110.217–115.967 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 088189283233618f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP