Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/6924 · S. 8
Zu Artikel 1 (Abgeordnetengesetz)
Zu Artikel 1 (Abgeordnetengesetz) Zu Nummer 1 (§ 11) Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1995 wurde der Orientierungsrahmen für die Abgeordnetenent- schädigung mit einem Zwölftel der Jahresbezüge der Rich- terbesoldungsgruppe R 6 und der Beamtenbesoldungsgrup- pe B 6 vorgegeben. Nach wie vor umfassen die Jahresbezüge der vorgenannten Besoldungsgruppen aber auch die – wenn auch deutlich gesenkten – jährlichen Sonderzahlungen, das sogenannte Weihnachtsgeld. Da aber als Orientierungsgröße nur das monatliche Grundgehalt zuzüglich des Familienzu- schlages für Verheiratete ohne Kinder der Stufe 1 und die für Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes dieser Besoldungsgruppe gezahlte Richterzulage als Maßstab für die Abgeordnetenentschädigung gelten soll, bedarf es der Änderung der Orientierungsgröße von einem Zwölftel der Jahresbezüge in Monatsbezüge. Die so bestimmten Monatsbezüge in der Besoldungsgruppe R 6 betragen rund 7 668 Euro. Dieser Betrag wird durch eine zweistufige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung erreicht. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Vomhundertsatz von 4,7. Dieser Stei- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/6924 gerungssatz dürfte dem Anstieg der durchschnittlichen Er- werbseinkommen von 2005 bis Ende des Jahres 2007 ent- sprechen. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009, die 4,48 vom Hundert beträgt, wird nicht nur die Orientie- rungsgröße, nämlich die Monatsbezüge der Besoldungs- gruppen R 6 und B 6 erreicht, sondern auch die voraussicht- liche Steigerung der durchschnittlichen Erwerbseinkommen bis zur nächsten Anpassung der Abgeordnetenentschädi- gung frühestens im Jahre 2010 berücksichtigt. Zu Nummer 2 (§ 14) Trägt sich ein Mitglied des Bundestages an Sitzungstag
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.478 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/6924, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.512–39.990 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 218bf8578f17945e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP