Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/6815 · S. 13
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Zu Nummer 1 (§ 1631b) Zu Buchstabe a Die mit einer Freiheitsentziehung verbundene Unterbrin- gung eines Kindes durch den Personensorgeberechtigten bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. Insoweit grenzt die Vorschrift das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Personensorgeberechtigten ein. Die Umformulierung des § 1631b Satz 1 ist bedingt durch die unter Buchstabe b vor- geschlagene Konkretisierung; eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden. Zu Buchstabe b Die vorgeschlagene Änderung konkretisiert die Vorausset- zungen einer geschlossenen Unterbringung von Kindern bzw. Jugendlichen. Die Neufassung stellt klar, dass die ge- schlossene Unterbringung aus Gründen des Kindeswohls er- Drucksache 16/6815 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode forderlich und verhältnismäßig sein muss. So ist insbeson- dere der Vorrang anderer öffentlicher Hilfen zu beachten. Der Maßstab der Erforderlichkeit trägt dem Umstand Rech- nung, dass das Familiengericht im Verfahren nach § 1631b eine Entscheidung der sorgeberechtigten Eltern überprüft, denen im Rahmen ihres Interpretationsprimats (Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG) ein Spielraum bei der Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zufällt. Die Entscheidung des Gerichts hat zugleich dem Freiheitsrecht des Minder- jährigen Rechnung zu tragen. Eine geschlossene Unterbrin- gung kommt daher nur als letztes Mittel und nur für die kürzeste angemessene Zeit in Betracht (vgl. auch Artikel 37 Buchstabe b der UN-Kinderrechtekonvention). Die vorge- schlagene Änderung dient vor allem der Rechtssicherheit und -klarheit und soll Zweifel bei der praktischen Anwend- barkeit der Vorschrift beseitigen. Es wurde davon abgese- hen, Gründe für eine geschlossene Unterbringung aufzuzäh- len, da diese G
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.753 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/6815, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 53.304–70.057 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert 4ed4dab4f4a12a5a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP