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Artikel 1 · BT-Drs. 16/6815 · S. 13

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen
Gesetzbuchs)
Zu Nummer 1 (§ 1631b)
Zu Buchstabe a
Die mit einer Freiheitsentziehung verbundene Unterbrin-
gung eines Kindes durch den Personensorgeberechtigten
bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. Insoweit
grenzt die Vorschrift das Aufenthaltsbestimmungsrecht des
Personensorgeberechtigten ein. Die Umformulierung des
§ 1631b Satz 1 ist bedingt durch die unter Buchstabe b vor-
geschlagene Konkretisierung; eine inhaltliche Änderung ist
damit nicht verbunden.
Zu Buchstabe b
Die vorgeschlagene Änderung konkretisiert die Vorausset-
zungen einer geschlossenen Unterbringung von Kindern
bzw. Jugendlichen. Die Neufassung stellt klar, dass die ge-
schlossene Unterbringung aus Gründen des Kindeswohls er-
Drucksache 16/6815 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
forderlich und verhältnismäßig sein muss. So ist insbeson-
dere der Vorrang anderer öffentlicher Hilfen zu beachten.
Der Maßstab der Erforderlichkeit trägt dem Umstand Rech-
nung, dass das Familiengericht im Verfahren nach § 1631b
eine Entscheidung der sorgeberechtigten Eltern überprüft,
denen im Rahmen ihres Interpretationsprimats (Artikel 6
Abs. 2 Satz 1 GG) ein Spielraum bei der Ausübung des
Aufenthaltsbestimmungsrechts zufällt. Die Entscheidung
des Gerichts hat zugleich dem Freiheitsrecht des Minder-
jährigen Rechnung zu tragen. Eine geschlossene Unterbrin-
gung kommt daher nur als letztes Mittel und nur für die
kürzeste angemessene Zeit in Betracht (vgl. auch Artikel 37
Buchstabe b der UN-Kinderrechtekonvention). Die vorge-
schlagene Änderung dient vor allem der Rechtssicherheit
und -klarheit und soll Zweifel bei der praktischen Anwend-
barkeit der Vorschrift beseitigen. Es wurde davon abgese-
hen, Gründe für eine geschlossene Unterbringung aufzuzäh-
len, da diese G

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.753 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/6815, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 53.304–70.057 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert 4ed4dab4f4a12a5a….

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