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Artikel 5 · BT-Drs. 13/8586 · S. 9

Zu Artikel 5 (Änderung der 'Strafprozeßordnung)

Zu Artikel 5 (Änderung der 'Strafprozeßordnung)
Zu Nummer 1 (§ 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 StPO)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 5
Nr. 2 c.
Drucksache 13/8586 Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode
Zu Nummer 2 (§ 454 StPO)
Im Aussetzungsverfahren muß der Richter alle ihm
möglichen Erkenntnisquellen über eine etwa fortbe-
stehende Gefährlichkeit des Verurteilten ausschöp-
fen. Ohne sachverständige Beratung ist der Richter
-
abgesehen von der Stellungnahme der übrigen Ver-
fahrensbeteiligten - auf seine subjektive Menschen-
kenntnis und seine Berufserfahrung angewiesen.
Ein fundiertes wissenschaftlich begründetes (psych-
iatrisches und/oder psychologisches, kriminologi-
sches oder soziologisches) Gutachten kann den Rich-
ter in die Lage versetzen, die A rt der von dem Verur-
teilten drohenden Straftaten und das mit der vorzeiti-
gen Entlassung verbundene Risiko wesentlich zuver-
lässiger einzuschätzen.
Das geltende Recht sieht bisher nur für das Verfahren
über die Aussetzung des Strafrestes einer lebens-
langen Freiheitsstrafe die obligatorische Einholung
eines Gutachtens eines Sachverständigen vor (§ 454
Abs. 1 Satz 5 StPO). Die Einholung eines Gutachtens
ist allerdings auch in anderen Fällen möglich und in
einigen Bundesländern auf der Grundlage ministe-
rieller Weisungen bei besonderen Gefangenengrup-
pen (bei mehrjährigen Freiheitsstrafen und/oder bei
schwerwiegenden Sexualstraftaten) die Regel. Eine
entsprechende bundesweite Übung besteht insoweit
jedoch nicht. Vor diesem Hintergrund hält es der Ent-
wurf für unerläßlich, die Begutachtung nicht nur im
Falle der vorzeitigen Entlassung bei Verbüßung einer
lebenslangen Freiheitsstrafe, sondern bei allen Tä-
tern gesetzlich zu verankern, bei denen „nicht auszu-
schließen ist, daß Gründe der öffentlichen Sich

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.573 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 13/8586, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 34.346–52.919 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 74f0da1bf0e2908a….

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