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Artikel 5 · BT-Drs. 13/8586 · S. 9
Zu Artikel 5 (Änderung der 'Strafprozeßordnung)
Zu Artikel 5 (Änderung der 'Strafprozeßordnung) Zu Nummer 1 (§ 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 StPO) Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 5 Nr. 2 c. Drucksache 13/8586 Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 454 StPO) Im Aussetzungsverfahren muß der Richter alle ihm möglichen Erkenntnisquellen über eine etwa fortbe- stehende Gefährlichkeit des Verurteilten ausschöp- fen. Ohne sachverständige Beratung ist der Richter - abgesehen von der Stellungnahme der übrigen Ver- fahrensbeteiligten - auf seine subjektive Menschen- kenntnis und seine Berufserfahrung angewiesen. Ein fundiertes wissenschaftlich begründetes (psych- iatrisches und/oder psychologisches, kriminologi- sches oder soziologisches) Gutachten kann den Rich- ter in die Lage versetzen, die A rt der von dem Verur- teilten drohenden Straftaten und das mit der vorzeiti- gen Entlassung verbundene Risiko wesentlich zuver- lässiger einzuschätzen. Das geltende Recht sieht bisher nur für das Verfahren über die Aussetzung des Strafrestes einer lebens- langen Freiheitsstrafe die obligatorische Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen vor (§ 454 Abs. 1 Satz 5 StPO). Die Einholung eines Gutachtens ist allerdings auch in anderen Fällen möglich und in einigen Bundesländern auf der Grundlage ministe- rieller Weisungen bei besonderen Gefangenengrup- pen (bei mehrjährigen Freiheitsstrafen und/oder bei schwerwiegenden Sexualstraftaten) die Regel. Eine entsprechende bundesweite Übung besteht insoweit jedoch nicht. Vor diesem Hintergrund hält es der Ent- wurf für unerläßlich, die Begutachtung nicht nur im Falle der vorzeitigen Entlassung bei Verbüßung einer lebenslangen Freiheitsstrafe, sondern bei allen Tä- tern gesetzlich zu verankern, bei denen „nicht auszu- schließen ist, daß Gründe der öffentlichen Sich
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.573 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 13/8586, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 34.346–52.919 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 74f0da1bf0e2908a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP