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Artikel 4 · BT-Drs. 13/8586 · S. 9

Zu Artikel 4 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 6 Abs. 2 Satz 2 StVollzG)
Nach geltendem Recht wird zu Beginn des Vollzuges
eine Behandlungsuntersuchung durchgeführt, um
die Persönlichkeit und die Lebensverhältnisse der
Gefangenen zu erforschen. Diese Untersuchung er-
streckt sich dabei auf die Umstände, deren Kenntnis
für eine planvolle Behandlung des Gefangenen und
für seine Resozialisierung erforderlich sind.
Der Entwurf sieht vor, daß bei Sexualstraftätern be-
reits bei Strafantritt besonders gründlich zu prüfen
ist, ob eine Verlegung in eine sozialtherapeutische
Anstalt angezeigt ist, so daß behandlungsfähige und
behandlungsbedürftige Gefangene möglichst früh-
zeitig Behandlungsmaßnahmen zugeführt werden
können.
Zu Nummer 2 (§ 7 Abs. 4 StVollzG)
Die auf der Grundlage der Behandlungsuntersu-
chung nach § 6 Strafvollzugsgesetz für den einzelnen
Gefangenen zu erstellende Vollzugsplanung erfor-
dert nach derzeitiger Rechtslage u. a. bereits Aus
-
sagen darüber, ob die Verlegung in eine sozialthera-
peutische Anstalt sowie besondere Hilfs- und Be-
handlungsmaßnahmen vorzusehen sind. Die in Aus-
sicht genommenen Maßnahmen sind mit der Ent-
wicklung des Gefangenen in Einklang zu halten und
entsprechend fortzuschreiben:
Ergänzend hierzu sieht der Entwurf bei Sexualstraf
-
tätern, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei
Jahren verurteilt worden sind und bei denen auf-
grund des Ergebnisses der Behandlungsuntersu-
chung von einer Verlegung in eine sozialtherapeu-
tische Anstalt abgesehen worden ist, eine zwingende
Überprüfung dieser Entscheidung jeweils nach sechs
Monaten vor. Hierdurch wird in erhöhtem Maße
sichergestellt, daß die Erkenntnisse und Veränderun-
gen während des Vollzuges berücksichtigt werden.
Die Beschränkung des Anwendungsbereichs der

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.916 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 13/8586, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 30.430–34.346 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 74f0da1bf0e2908a….

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