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Artikel 1 · BT-Drs. 13/5586 · S. 3

Zu Artikel 1 - Verlängerung eigentumsrechtlicher

Zu Artikel 1 - Verlängerung eigentumsrechtlicher
Fristen
Zu Absatz 1
Absatz 1 verlängert die im Einführungsgesetz zum
Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Fristen.
Zu Nummer 1- Änderung von Artikel 231 § 5
Mit Nummer 1 wird die für das selbständige, nut-
zungsrechtlose Gebäudeeigentum bestehende Frist
in Artikel 231 § 5 verlängert.
Zu Nummer 2 - Änderung von Artikel 233 §§ 4 und 5
Mit Nummer 2 werden die in Artikel 233 § 4 für ding-
liche Nutzungsrechte und in § 5 für Mitbenutzungs-
rechte bestimmten Fristen verlängert.
Aus redaktionellen Gründen werden in Buchstabe a
die Fristen geändert, deren Ende mit dem 31. Dezem
-
ber 1996 beschrieben wird - das sind die in § 4 Abs. 4
und 5 Satz 2 sowie in § 5 Abs. 2 Satz 3 - und in
Buchstabe b diejenigen, deren Ende mit „vor dem
1. Januar 1997' beschrieben wird - das sind die in § 4
Abs. 2 Satz 1 und in § 5 Abs. 2 Satz 1.
Zu Absatz 2 - Änderung weiterer Fristen
Mit Absatz 2 werden die Fristen in § 9 a des Einfüh-
rungsgesetzes zu dem Gesetz über die Zwangsver-
steigerung und die Zwangsverwaltung sowie in § 38
Abs. 2 Satz 4, § 111 Abs. 1, § 113 Abs. 3 Satz 1 und
§ 116 Abs. 2 Satz 1 des Sachenrechtsbereinigungs-
gesetzes verlängert. Hierfür gilt das zu Absatz 1 Nr. 1
Ausgeführte entsprechend.
Die in § 2 Abs. 6 des DDR-Schuldbuchbereinigungs
-
gesetzes bisher vorgesehene Frist zur Beibringung
der Nachweise der Berechtigten für Ansprüche nach
§ 2 Abs. 3 und 4 hat sich für die Berechtigten als zu
kurz bemessen herausgestellt, so daß eine Fristver-
längerung unerläßlich ist. Die Beibringung dieser
Nachweise hängt oft von Umständen ab, auf die der
Bürger zum Teil keinen Einfluß hat.
Zu Absatz 3 - Änderung des Meliorationsanlagen-
gesetzes
Zu Nummer 1 - Änderung von § 3
§ 3 bestimmt die Frist, innerhalb der der Anspruch
auf Bestellung ein

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.549 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 13/5586, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 6.054–10.603 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert ad169804fe9d4ec4….

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