Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 13/5586 · S. 3
Zu Artikel 1 - Verlängerung eigentumsrechtlicher
Zu Artikel 1 - Verlängerung eigentumsrechtlicher Fristen Zu Absatz 1 Absatz 1 verlängert die im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Fristen. Zu Nummer 1- Änderung von Artikel 231 § 5 Mit Nummer 1 wird die für das selbständige, nut- zungsrechtlose Gebäudeeigentum bestehende Frist in Artikel 231 § 5 verlängert. Zu Nummer 2 - Änderung von Artikel 233 §§ 4 und 5 Mit Nummer 2 werden die in Artikel 233 § 4 für ding- liche Nutzungsrechte und in § 5 für Mitbenutzungs- rechte bestimmten Fristen verlängert. Aus redaktionellen Gründen werden in Buchstabe a die Fristen geändert, deren Ende mit dem 31. Dezem - ber 1996 beschrieben wird - das sind die in § 4 Abs. 4 und 5 Satz 2 sowie in § 5 Abs. 2 Satz 3 - und in Buchstabe b diejenigen, deren Ende mit „vor dem 1. Januar 1997' beschrieben wird - das sind die in § 4 Abs. 2 Satz 1 und in § 5 Abs. 2 Satz 1. Zu Absatz 2 - Änderung weiterer Fristen Mit Absatz 2 werden die Fristen in § 9 a des Einfüh- rungsgesetzes zu dem Gesetz über die Zwangsver- steigerung und die Zwangsverwaltung sowie in § 38 Abs. 2 Satz 4, § 111 Abs. 1, § 113 Abs. 3 Satz 1 und § 116 Abs. 2 Satz 1 des Sachenrechtsbereinigungs- gesetzes verlängert. Hierfür gilt das zu Absatz 1 Nr. 1 Ausgeführte entsprechend. Die in § 2 Abs. 6 des DDR-Schuldbuchbereinigungs - gesetzes bisher vorgesehene Frist zur Beibringung der Nachweise der Berechtigten für Ansprüche nach § 2 Abs. 3 und 4 hat sich für die Berechtigten als zu kurz bemessen herausgestellt, so daß eine Fristver- längerung unerläßlich ist. Die Beibringung dieser Nachweise hängt oft von Umständen ab, auf die der Bürger zum Teil keinen Einfluß hat. Zu Absatz 3 - Änderung des Meliorationsanlagen- gesetzes Zu Nummer 1 - Änderung von § 3 § 3 bestimmt die Frist, innerhalb der der Anspruch auf Bestellung ein
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.549 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 13/5586, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 6.054–10.603 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert ad169804fe9d4ec4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP