Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 13/9820 · S. 20
Zu Artikel 2 (Änderung der Patentanwaltsordnung)
Zu Artikel 2 (Änderung der Patentanwaltsordnung) Zu Nummer 1 Die Vorschriften zur Regelung der Patentanwalts- gesellschaften sollen als Zweiter Abschnitt in den Dritten Teil der Patentanwaltsordnung eingeführt werden. Im Ersten Abschnitt werden die übrigen Vorschriften zusammengefaßt. Zu Nummer 2 (§§ 52c bis 52m PatAnwO) Die Vorschriften zur Patentanwaltsgesellschaft folgen weitestgehend den für Rechtsanwaltsgesellschaften geltenden Bestimmungen. Insoweit wird auf die Be- gründung zu Artikel 1 Bezug genommen. Für Patent- anwaltsgesellschaften ergeben sich folgende Beson- derheiten: Gemäß § 52c Abs. 1 umfaßt der Unterneh- mensgegenstand einer Patentanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung den Aufgabenkreis des Pa- tentanwalts nach § 3 Abs. 2 und 3. Hieraus ergibt sich, daß neben Mitgliedern der Patentanwaltskam- mer nur solche Personen Gesellschafter sein können, die einen sozietätsfähigen Beruf ausüben und deren Tätigkeitsbereich auch patentanwaltliche Aufgaben umfaßt. Insbesondere Steuerberater, Steuerbevoll- mächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buch- prüfer können daher nach dem Entwurf nicht Gesell- schafter einer Patentanwaltsgesellschaft sein. Aus dem Aufgabenbereich der Patentanwaltsgesellschaft folgt, daß diese nicht zur Übernahme einer Verteidi- gung befugt ist (vgl. auch Artikel 2 Nr. 6). Eines § 591 Abs. 2 BRAO-E (Artikel 1 Nr. 2) entsprechenden Ab- satzes 3 bedarf es daher nicht. Auch im berufsge- richtlichen Verfahren ist die Patentanwaltsgesell- schaft nicht zur Übernahme einer Verteidigung be- fugt (vgl. auch Artikel 2 Nr. 7). Gemäß § 521 Abs. 1 Satz 4-E ist § 4 sinngemäß anzu- wenden. Die Regelung gilt also auch dann, wenn eine Partei eine Patentanwaltsgesellschaft beauftragt hat und diese in den in § 4 genannten Rechtsstreitig- keiten durch ei
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BT-Drs. 13/9820, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 84.749–88.058 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 72f1ad21d8c6c361….
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