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Artikel 9 · BT-Drs. 16/6560 · S. 17

Zu Artikel 9 (Änderung der Bundeshaushalts-

Zu Artikel 9 (Änderung der Bundeshaushalts-
ordnung)
Es handelt sich zum einen um eine notwendige redaktio-
nelle Anpassung an die Änderung der Behördenbenennung
im FVG. Zum anderen ist die Ermächtigung zur Einrichtung
von Bundeswehrkassen im Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Verteidigung zu streichen, da sie ins Leere
läuft. Auf der Grundlage eines Kabinettbeschlusses zur
Straffung der Kassenorganisation des Bundes wurden die
von den Bundeswehrkassen wahrgenommenen Aufgaben
auf die Bundeskassen übertragen. Im Jahr 2005 wurden die
Bundeswehrkassen aufgelöst. Zukünftig wird die Einrich-
tung von Bundeswehrkassen nicht mehr erforderlich sein.

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Herkunft

BT-Drs. 16/6560, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 60.032–60.693 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3 · Prüfwert 9bf5551453050fb0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP