Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 16/6560 · S. 18
Zu Artikel 12 (Anpassung sonstigen Bundesrechts)
Zu Artikel 12 (Anpassung sonstigen Bundesrechts) Zu Absatz 1 (Patentgesetz) Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der Behördenbenennung im FVG. Zu Absatz 2 (Gebrauchsmustergesetz) Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der Behördenbenennung im FVG. Zu Absatz 3 (Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen) Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der Behördenbenennung im FVG. Zu Absatz 4 (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der Behördenbenennung im FVG. Zu Absatz 5 (Gesetz über den rechtlichen Schutz von Mus- tern und Modellen) Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der Behördenbenennung im FVG. Zu Absatz 6 (Sortenschutzgesetz) Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der Behördenbenennung im FVG.
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Herkunft
BT-Drs. 16/6560, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 64.382–65.229 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3 · Prüfwert 9bf5551453050fb0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP