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Artikel 12 · BT-Drs. 16/6560 · S. 18

Zu Artikel 12 (Anpassung sonstigen Bundesrechts)

Zu Artikel 12 (Anpassung sonstigen Bundesrechts)
Zu Absatz 1 (Patentgesetz)
Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der
Behördenbenennung im FVG.
Zu Absatz 2 (Gebrauchsmustergesetz)
Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der
Behördenbenennung im FVG.
Zu Absatz 3 (Gesetz über den Schutz von Marken und
sonstigen Kennzeichen)
Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der
Behördenbenennung im FVG.
Zu Absatz 4 (Gesetz über Urheberrecht und verwandte
Schutzrechte)
Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der
Behördenbenennung im FVG.
Zu Absatz 5 (Gesetz über den rechtlichen Schutz von Mus-
tern und Modellen)
Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der
Behördenbenennung im FVG.
Zu Absatz 6 (Sortenschutzgesetz)
Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der
Behördenbenennung im FVG.

BT-Drs. 16/6560 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/6560, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 64.382–65.229 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3 · Prüfwert 9bf5551453050fb0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP