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Artikel 3 · BT-Drs. 13/9712 · S. 30

Zu Artikel 3- Änderung des Publizitätsgesetzes rung die Haftung nach § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf

Zu Artikel 3- Änderung des Publizitätsgesetzes                                       rung die Haftung nach § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf
                                                                                     16 Mio. DM erhöhen. Die Möglichkeit, die Haftung
Es handelt sich um eine durch die Neufassung von                                     bei Verwendung von AGB nur bis zu dieser Höhe
§ 317 über Gegenstand und Umfang der Prüfung                                         auszuschließen, würde für den Berufsstand eine nicht
(vgl. Begründung zu Artikel 2 Nr. 5) bedingte Folge-                                 vertretbare Belastung mit sich bringen und in dieser
änderung.                                                                            Höhe nach bisherigen Erkenntnissen nur sehr
                                                                                     schwer versicherbar sein.

BT-Drs. 13/9712 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 13/9712, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 202.667–203.583 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert ebbe749e1787ada8….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP