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Artikel 3 · BT-Drs. 13/9609 · S. 10

Zu Artikel 3 (Änderung der Bundesgebührenord

Zu Artikel 3 (Änderung der Bundesgebührenord
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nung für Rechtsanwälte)
Die Bestimmung regelt entsprechend § 43 Abs. 2
BRAGO, daß die im Mahnverfahren nach § 182a
SGG anfallenden Gebühren gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1
und 2 BRAGO auf die Gebühr angerechnet werden,
die der Rechtsanwalt im ersten Rechtszug erhält
(§ 116 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO). Wie auch in § 43 Abs. 2
BRAGO ist bestimmt, daß die Gebühr für den Antrag
auf Erlaß des Vollstreckungsbescheids nicht auf die
Rahmengebühr nach § 116 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO an
-zurechnenist.

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Herkunft

BT-Drs. 13/9609, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 30.410–30.931 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert bd18ec96e2db6637….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP