Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 13/9609 · S. 10
Zu Artikel 3 (Änderung der Bundesgebührenord
Zu Artikel 3 (Änderung der Bundesgebührenord - nung für Rechtsanwälte) Die Bestimmung regelt entsprechend § 43 Abs. 2 BRAGO, daß die im Mahnverfahren nach § 182a SGG anfallenden Gebühren gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BRAGO auf die Gebühr angerechnet werden, die der Rechtsanwalt im ersten Rechtszug erhält (§ 116 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO). Wie auch in § 43 Abs. 2 BRAGO ist bestimmt, daß die Gebühr für den Antrag auf Erlaß des Vollstreckungsbescheids nicht auf die Rahmengebühr nach § 116 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO an -zurechnenist.
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Herkunft
BT-Drs. 13/9609, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 30.410–30.931 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert bd18ec96e2db6637….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP