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Artikel 1 · BT-Drs. 16/6561 · S. 12

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
buchs)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht BGB)
In die Inhaltsübersicht wird der neue § 1598a BGB-E auf-
genommen.
Zu Nummer 2 (§ 194 BGB)
Ebenso wie nach dem geltendem § 194 Abs. 2 BGB die An-
sprüche aus einem familienrechtlichen Verhältnis, die auf die
Herstellung des dem Verhältnis entsprechenden Zustand für
die Zukunft gerichtet sind, sollen auch die Ansprüche auf
Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung
nach § 1598a Abs. 1 BGB-E nicht der Verjährung unterlie-
gen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der Anspruch
auf Einwilligung in eine Abstammungsuntersuchung der
Vorbereitung der Anfechtung der Vaterschaft dienen kann,
die als Gestaltungsrecht ebenfalls nicht der Verjährung un-
terliegt. Zudem können sich Zweifel an der Vaterschaft auch
noch Jahrzehnte nach der Entstehung des Anspruchs mit der
Geburt des Kindes ergeben und zum Beispiel zur Klärung
von Erb- und Pflichtteilsberechtigungen von Bedeutung
sein.
Zu Nummer 3 (§ 1598a – neu – BGB)
1. Der Anspruch auf Einwilligung in eine Abstammungsun-
tersuchung soll das notwendige Gegengewicht dazu bil-
den, dass heimliche Tests wegen Verstoßes gegen das
Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung
unzulässig sind. Das Recht auf Kenntnis der Abstam-
mung und das Recht auf informationelle Selbstbestim-
mung sollen in einen angemessenen Ausgleich gebracht
werden. Der Anspruch ist in Anlehnung an die Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom
13. Februar 2007 (FamRZ 2007, 441 ff.) bewusst nieder-
schwellig ausgestaltet. Er gilt unbefristet und ist an keine
besonderen Voraussetzungen gebunden. Auf ihn findet
materiellrechtlich lediglich die allgemeine Schranke
missbräuchlicher Rechtsausübung Anwendung. Insoweit
kann auf die Erwägungen v

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.921 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/6561, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 41.737–63.658 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert e75018702e79f2e4….

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