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Artikel 1 · BT-Drs. 16/6561 · S. 12
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz- buchs) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht BGB) In die Inhaltsübersicht wird der neue § 1598a BGB-E auf- genommen. Zu Nummer 2 (§ 194 BGB) Ebenso wie nach dem geltendem § 194 Abs. 2 BGB die An- sprüche aus einem familienrechtlichen Verhältnis, die auf die Herstellung des dem Verhältnis entsprechenden Zustand für die Zukunft gerichtet sind, sollen auch die Ansprüche auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung nach § 1598a Abs. 1 BGB-E nicht der Verjährung unterlie- gen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der Anspruch auf Einwilligung in eine Abstammungsuntersuchung der Vorbereitung der Anfechtung der Vaterschaft dienen kann, die als Gestaltungsrecht ebenfalls nicht der Verjährung un- terliegt. Zudem können sich Zweifel an der Vaterschaft auch noch Jahrzehnte nach der Entstehung des Anspruchs mit der Geburt des Kindes ergeben und zum Beispiel zur Klärung von Erb- und Pflichtteilsberechtigungen von Bedeutung sein. Zu Nummer 3 (§ 1598a – neu – BGB) 1. Der Anspruch auf Einwilligung in eine Abstammungsun- tersuchung soll das notwendige Gegengewicht dazu bil- den, dass heimliche Tests wegen Verstoßes gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung unzulässig sind. Das Recht auf Kenntnis der Abstam- mung und das Recht auf informationelle Selbstbestim- mung sollen in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Der Anspruch ist in Anlehnung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 13. Februar 2007 (FamRZ 2007, 441 ff.) bewusst nieder- schwellig ausgestaltet. Er gilt unbefristet und ist an keine besonderen Voraussetzungen gebunden. Auf ihn findet materiellrechtlich lediglich die allgemeine Schranke missbräuchlicher Rechtsausübung Anwendung. Insoweit kann auf die Erwägungen v
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.921 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/6561, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 41.737–63.658 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert e75018702e79f2e4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP