Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/6543 · S. 111
Zu Artikel 2 (Folgeänderungen anderer Gesetze)
Zu Artikel 2 (Folgeänderungen anderer Gesetze) Die Änderungen der genannten Gesetze sind Folgeänderun- gen, welche die jeweiligen Verweise auf das Wohngeldge- setz dessen neuer Nummerierung und Gliederung anpassen sollen. Inhaltlich sind damit keine Änderungen verbunden. Der Verweis in § 48 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e WoFG a. F. auf § 88e Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 II. WoBauG ist entbehrlich, da die Zusatzförderung nach § 88e II. WoBauG bei der Ermittlung der Miete bereits nach § 11 Abs. 2 Nr. 4 WoGG außer Be- tracht bleibt. Soweit § 88e Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 II. WoBauG die Berechnung von Wohngeld nach dem Fünften Teil regelt, ist dies durch Aufhebung des Fünften Teils WoGG a. F. mitt- lerweile obsolet. In Absatz 4 wird zudem ein überholter Verweis auf das Wohngeldsondergesetz aus dem Einkommensteuergesetz gestrichen; das Wohngeldsondergesetz galt nur bis zum 31. Dezember 2004.
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Herkunft
BT-Drs. 16/6543, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 394.621–395.500 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.64) +D1D2D3 · Prüfwert b5e9dfd3482f3045….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP