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Artikel 2 · BT-Drs. 16/6543 · S. 111

Zu Artikel 2 (Folgeänderungen anderer Gesetze)

Zu Artikel 2 (Folgeänderungen anderer Gesetze)
Die Änderungen der genannten Gesetze sind Folgeänderun-
gen, welche die jeweiligen Verweise auf das Wohngeldge-
setz dessen neuer Nummerierung und Gliederung anpassen
sollen. Inhaltlich sind damit keine Änderungen verbunden.
Der Verweis in § 48 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e WoFG a. F. auf
§ 88e Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 II. WoBauG ist entbehrlich, da die
Zusatzförderung nach § 88e II. WoBauG bei der Ermittlung
der Miete bereits nach § 11 Abs. 2 Nr. 4 WoGG außer Be-
tracht bleibt. Soweit § 88e Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 II. WoBauG
die Berechnung von Wohngeld nach dem Fünften Teil regelt,
ist dies durch Aufhebung des Fünften Teils WoGG a. F. mitt-
lerweile obsolet.
In Absatz 4 wird zudem ein überholter Verweis auf das
Wohngeldsondergesetz aus dem Einkommensteuergesetz
gestrichen; das Wohngeldsondergesetz galt nur bis zum
31. Dezember 2004.

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Herkunft

BT-Drs. 16/6543, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 394.621–395.500 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.64) +D1D2D3 · Prüfwert b5e9dfd3482f3045….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP