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Artikel 6 · BT-Drs. 16/6541 · S. 40
Zu Artikel 6 (Änderung des Verwaltungsrechtlichen
Zu Artikel 6 (Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 3) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung zur Einfü- gung der neuen Ministeriumsbezeichnung in den Gesetzes- text. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine Folgeänderung aus der Streichung der entsprechenden Regelung in § 1 Abs. 3 Satz 3 des Bun- desversorgungsgesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes vom 11. April 2002 (BGBl. I S. 1302). Im Übrigen wird auf die Begründung zu Artikel 2 Nr. 1 verwiesen. Zu Nummer 2 (§ 5) Es handelt sich um redaktionelle Änderungen zur Anpas- sung an den neuen Sprachgebrauch in § 30 Abs. 1 des Bun- desversorgungsgesetzes und zur sprachlichen Anpassung der Verweisungsregelung auf das Bundesversorgungsgesetz, wie sie auch in anderen Gesetzen des Sozialen Entschädi- gungsrechts enthalten ist. Zu Nummer 3 (§ 6) Bei der Einfügung des Satzes 2 im Laufe des Gesetzge- bungsverfahrens zum Zweiten SED-Unrechtsbereinigungs- gesetz sollte der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die in Satz 1 konkludent enthaltene und für alle Gesetze des Sozialen Entschädigungsrechts im Beitrittsgebiet geltende Regelung, wonach bei einer Antragstellung bis zum 31. De- zember 1993 Leistungen rückwirkend ab dem 1. Januar 1990 gezahlt werden, für das Verwaltungsrechtliche Rehabilitie- rungsgesetz (VwRehaG) keine Wirkung mehr haben würde, da dieses Gesetz erst am 1. Juli 1994 in Kraft gesetzt werden konnte. Im Übrigen mussten die Betroffenen nach dem In- krafttreten des VwRehaG zunächst einmal – im Einzelfall langwierige – Rehabilitierungsverfahren betreiben, bevor sie einen Versorgungsantrag mit Aussicht auf Erfolg stellen konnten. Es sollte deshalb eine Gleichstellung mit den übri- gen Gesetzen des Sozialen Entschädigungsrechts
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.420 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/6541, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 171.563–174.983 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert 6c07fe16910e9457….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP