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Artikel 6 · BT-Drs. 16/6541 · S. 40

Zu Artikel 6 (Änderung des Verwaltungsrechtlichen

Zu Artikel 6 (Änderung des Verwaltungsrechtlichen
Rehabilitierungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 3)
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung zur Einfü-
gung der neuen Ministeriumsbezeichnung in den Gesetzes-
text.
Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine Folgeänderung aus der Streichung
der entsprechenden Regelung in § 1 Abs. 3 Satz 3 des Bun-
desversorgungsgesetzes durch das Gesetz zur Änderung des
Bundesversorgungsgesetzes vom 11. April 2002 (BGBl. I
S. 1302). Im Übrigen wird auf die Begründung zu Artikel 2
Nr. 1 verwiesen.
Zu Nummer 2 (§ 5)
Es handelt sich um redaktionelle Änderungen zur Anpas-
sung an den neuen Sprachgebrauch in § 30 Abs. 1 des Bun-
desversorgungsgesetzes und zur sprachlichen Anpassung
der Verweisungsregelung auf das Bundesversorgungsgesetz,
wie sie auch in anderen Gesetzen des Sozialen Entschädi-
gungsrechts enthalten ist.
Zu Nummer 3 (§ 6)
Bei der Einfügung des Satzes 2 im Laufe des Gesetzge-
bungsverfahrens zum Zweiten SED-Unrechtsbereinigungs-
gesetz sollte der Tatsache Rechnung getragen werden, dass
die in Satz 1 konkludent enthaltene und für alle Gesetze des
Sozialen Entschädigungsrechts im Beitrittsgebiet geltende
Regelung, wonach bei einer Antragstellung bis zum 31. De-
zember 1993 Leistungen rückwirkend ab dem 1. Januar 1990
gezahlt werden, für das Verwaltungsrechtliche Rehabilitie-
rungsgesetz (VwRehaG) keine Wirkung mehr haben würde,
da dieses Gesetz erst am 1. Juli 1994 in Kraft gesetzt werden
konnte. Im Übrigen mussten die Betroffenen nach dem In-
krafttreten des VwRehaG zunächst einmal – im Einzelfall
langwierige – Rehabilitierungsverfahren betreiben, bevor sie
einen Versorgungsantrag mit Aussicht auf Erfolg stellen
konnten. Es sollte deshalb eine Gleichstellung mit den übri-
gen Gesetzen des Sozialen Entschädigungsrechts 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.420 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/6541, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 171.563–174.983 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert 6c07fe16910e9457….

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