Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 16/6541 · S. 40
Zu Artikel 4 (Änderung des Häftlingshilfegesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Häftlingshilfegesetzes) Zu Nummer 1 (§ 4) Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung zur Anpas- sung an die neue Ministeriumsbezeichnung sowie um eine Folgeänderung aus der Streichung der entsprechenden Rege- lung in § 1 Abs. 3 Satz 3 des Bundesversorgungsgesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungs- gesetzes vom 11. April 2002 (BGBl. I S. 1302). Im Übrigen wird auf die Begründung zu Artikel 2 Nr. 1 verwiesen. Zu Nummer 2 (§ 6) Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung zur An- passung an den neuen Sprachgebrauch in § 30 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes. Zu Nummer 3 (§ 8) Nach § 8 des Häftlingshilfegesetzes werden auf Antrag Leis- tungen in entsprechender Anwendung des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen er- bracht. Durch Artikel 10 dieses Gesetzes wird das Gesetz über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefan- genen aufgehoben. Damit wird auch § 8 HHG gegenstands- los. In den Bestandsfällen sollen jedoch wie bisher Leistun- gen nach dem Bundesversorgungsgesetz erbracht werden. Dies wird durch Artikel 1 Nr. 54 dieses Gesetzes sicher- gestellt.
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Herkunft
BT-Drs. 16/6541, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 169.676–170.840 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert 6c07fe16910e9457….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP