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Artikel 9 · BT-Drs. 16/6540 · S. 29

Zu Artikel 9 (Änderung des Gesetzes über die

Zu Artikel 9 (Änderung des Gesetzes über die
Alterssicherung der Landwirte)
Zu Nummer 1 (§ 3)
Mit der vorgesehenen Änderung der Möglichkeit des Wider-
rufs des Befreiungsantrags soll diese Widerrufsmöglichkeit
zielgerichtet eingeschränkt werden. Sie soll auf die Fälle be-
schränkt werden, in denen bei Wechsel des Befreiungsgrun-
des zwischen einer der Nummern in Absatz 1 die Befreiung
zukünftig im Ergebnis auch ohne einen neuen Befreiungsan-
trag grundsätzlich weiter bestehen bleibt. Nur für diese Fälle
soll ein Widerruf möglich sein. Die Ergänzung dient somit
der Verhinderung möglichen Missbrauchs, indem ein belie-
biger Wechsel zwischen Versicherungspflicht und Versiche-
rungsbefreiung ausgeschlossen wird.
Zu Nummer 2 (§ 21)
Mit der Änderung wird die Abgabe des landwirtschaftlichen
Unternehmens an den Ehegatten des landwirtschaftlichen
Unternehmers erleichtert.
Bisher war eine Abgabe in diesen Fällen nur möglich, wenn
der den Betrieb übernehmende Ehegatte bereits das 62. Le-
bensjahr vollendet hatte, es sei denn, der Landwirt war unab-
hängig von der Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert.
Mit der vorgesehenen Änderung soll diese Altersgrenze von
62 Jahren herabgesetzt werden – und zwar auf das Lebens-
alter, ab dem der den Hof übernehmende Ehegatte ansonsten
in die vorzeitige Altersrente nach § 12 Abs. 1 gehen könnte
(nach Ablauf der Übergangszeit wäre dies das 57. Lebens-
jahr).
Mit der vorgesehenen Rechtsänderung soll hierbei grund-
sätzlich an dem Hofabgabeerfordernis als Rentenvorausset-
zung festgehalten werden. Gleichzeitig soll aber insbesonde-
re der Tatsache Rechnung getragen werden, dass es immer
schwieriger geworden ist, den Hof an nicht familienangehö-
rige Hofnachfolger abzugeben. Durch die vorgesehene He-
rabsetzung der Altersgrenze wird daher im Ergebn

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.675 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/6540, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 116.819–120.494 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 78785c6fc935096f….

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