Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 16/6540 · S. 29
Zu Artikel 9 (Änderung des Gesetzes über die
Zu Artikel 9 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte) Zu Nummer 1 (§ 3) Mit der vorgesehenen Änderung der Möglichkeit des Wider- rufs des Befreiungsantrags soll diese Widerrufsmöglichkeit zielgerichtet eingeschränkt werden. Sie soll auf die Fälle be- schränkt werden, in denen bei Wechsel des Befreiungsgrun- des zwischen einer der Nummern in Absatz 1 die Befreiung zukünftig im Ergebnis auch ohne einen neuen Befreiungsan- trag grundsätzlich weiter bestehen bleibt. Nur für diese Fälle soll ein Widerruf möglich sein. Die Ergänzung dient somit der Verhinderung möglichen Missbrauchs, indem ein belie- biger Wechsel zwischen Versicherungspflicht und Versiche- rungsbefreiung ausgeschlossen wird. Zu Nummer 2 (§ 21) Mit der Änderung wird die Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens an den Ehegatten des landwirtschaftlichen Unternehmers erleichtert. Bisher war eine Abgabe in diesen Fällen nur möglich, wenn der den Betrieb übernehmende Ehegatte bereits das 62. Le- bensjahr vollendet hatte, es sei denn, der Landwirt war unab- hängig von der Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert. Mit der vorgesehenen Änderung soll diese Altersgrenze von 62 Jahren herabgesetzt werden – und zwar auf das Lebens- alter, ab dem der den Hof übernehmende Ehegatte ansonsten in die vorzeitige Altersrente nach § 12 Abs. 1 gehen könnte (nach Ablauf der Übergangszeit wäre dies das 57. Lebens- jahr). Mit der vorgesehenen Rechtsänderung soll hierbei grund- sätzlich an dem Hofabgabeerfordernis als Rentenvorausset- zung festgehalten werden. Gleichzeitig soll aber insbesonde- re der Tatsache Rechnung getragen werden, dass es immer schwieriger geworden ist, den Hof an nicht familienangehö- rige Hofnachfolger abzugeben. Durch die vorgesehene He- rabsetzung der Altersgrenze wird daher im Ergebn
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.675 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/6540, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 116.819–120.494 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 78785c6fc935096f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP