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Artikel 4 · BT-Drs. 16/6539 · S. 8

Zu Artikel 4 (Änderung des Betriebsrentengesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Betriebsrentengesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 1b Abs. 1)
Das Lebensalter für den Erwerb einer vom Arbeitgeber finan-
zierten unverfallbaren Betriebsrentenanwartschaft wird vom
30. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr abgesenkt. Künftig
bleibt einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin eine
Anwartschaft bereits dann erhalten, wenn das Arbeitverhält-
nis vor dem Eintritt des Versorgungsfalls, jedoch nach Voll-
endung des 25. Lebensjahres endet und die Versorgungs-
zusage zu diesem Zeitpunkt mindestens fünf Jahre bestanden
hat.
Zu Nummer 2 (§ 30f)
§ 30f Abs. 2 enthält die Übergangsvorschrift für die Absen-
kung des Lebensalters in § 1b Abs. 1. Um die Versorgungs-
systeme nicht zu überfordern, findet die Absenkung auf das
25. Lebensjahr grundsätzlich nur auf Zusagen Anwendung,
die ab dem 1. Januar 2009 erteilt werden (Neuzusagen). Für
Anwartschaften, die vorher erteilt wurden (Altzusagen),
bleibt es grundsätzlich bei den bisherigen Unverfallbarkeits-
voraussetzungen, also beim Lebensalter „30“. Eine Aus-
nahme von diesem Grundsatz regelt der letzte Halbsatz. Um
Beschäftigte mit Altzusagen nicht ungerechtfertigt schlech-
ter zu stellen als Beschäftigte mit Neuzusagen, bleibt die
Anwartschaft auch in Altfällen bei Vollendung des 25. Le-
bensalters erhalten, wenn die Zusage vor dem 1. Januar
2009 und nach dem 31. Dezember 2000 erteilt worden ist
und das Arbeitsverhältnis ununterbrochen bis zum 31. De-
zember 2013 fortbesteht. Bei Zusagen, die vor dem 1. Ja-
nuar 2001 erteilt worden sind, bleibt es ausschließlich bei
Volle Jah-
reswirkung
in
Mio. Euro
Kassenjahr in Mio. Euro
2009 2010 2011 2012 2013
Insgesamt –20 . –15 –20 –20 –20
Bund – 5 . – 5 – 5 – 5 – 5
Länder – 6 . – 5 – 6 – 6 – 6
Gemeinden – 9 . – 5 – 9 – 9 – 9
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.981 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/6539, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 17.235–19.216 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert ef9673abe96540d0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP