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Artikel 3 · BT-Drs. 13/6438 · S. 9

Zu Artikel 3 (Gesetz über das Seelotswesen)

Zu Artikel 3 (Gesetz über das Seelotswesen)
Das Gesetz über das Seelotswesen bedarf bestimmter
Änderungen, um insbesondere
- den Zugang zum Beruf des Seelotsen zu erleich-
tern,
- den Zugang von Patentinhabern der Europäischen
Union (EU) und bestimmter Vertragsstaaten zum
Beruf des Seelotsen auf deutschen Revieren zu er-
möglichen,
- die Richtlinie 95/21/EG des Rates vom 19. Juni
1995 umzusetzen,
- eine weitere Konkretisierung der Berufspflichten
der Seelotsen durch die Lotsenbrüderschaften zu
ermöglichen sowie
- sonstigen veränderten Umständen Rechnung zu
tragen oder Klarstellungen vorzunehmen.
Zu Nummer 1
Die Bezeichnung des Gesetzes wird durch Einfüh-
rung einer Kurzbezeichnung und Abkürzung erleich-
tert.
Zu Nummer 2
Die See-Berufsgenossenschaft und die Aufsichtsbe-
hörden für das Seelotsenwesen hatten im Rahmen
der gesondert vorgesehenen Novellierung der See-
lotsenuntersuchungsordnung in der Fassung vom
12. Mai 1970 (BGBl I S. 617, 619) darauf hingewie-
sen, daß der im Seelotsgesetz und in der genannten
Seelotsenuntersuchungsordnung verwandte Begriff
„Vertrauensarzt" nicht mehr gebräuchlich ist und er-
setzt werden sollte durch „seeärztlicher Dienst der
See-Berufsgenossenschaft" bzw. „seeärztliche Unter-
suchung" . Diesem Vorschlag ist zuzustimmen. Zum
„seeärztlichen Dienst der See-Berufsgenossenschaft"
zählen - wie bisher - auch die von der See-Berufsge-
nossenschaft zur Durchführung der Seedienst- und
Lotsentauglichkeitsuntersuchungen ermächtigten
Vertrauensärzte; diese sind aufgrund der Ermächti-
gung befugt, die nach § 9 Nr. 3, § 14 Nr. 2 und § 16
Satz 1 des Seelotsgesetzes vorgesehenen Zeugnisse
auszustellen.
Zu Nummer 3
Die in Buchstaben a und b vorgesehenen Änderun-
gen der Bezeichnung des Befähigungszeugnisses
sind auf Grund der Schiffsoffizier-Ausbildungs

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.903 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 13/6438, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 25.862–30.765 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.16) +D1D2D3 · Prüfwert 2d6fc5998f117d33….

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