Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 13/6438 · S. 9
Zu Artikel 3 (Gesetz über das Seelotswesen)
Zu Artikel 3 (Gesetz über das Seelotswesen) Das Gesetz über das Seelotswesen bedarf bestimmter Änderungen, um insbesondere - den Zugang zum Beruf des Seelotsen zu erleich- tern, - den Zugang von Patentinhabern der Europäischen Union (EU) und bestimmter Vertragsstaaten zum Beruf des Seelotsen auf deutschen Revieren zu er- möglichen, - die Richtlinie 95/21/EG des Rates vom 19. Juni 1995 umzusetzen, - eine weitere Konkretisierung der Berufspflichten der Seelotsen durch die Lotsenbrüderschaften zu ermöglichen sowie - sonstigen veränderten Umständen Rechnung zu tragen oder Klarstellungen vorzunehmen. Zu Nummer 1 Die Bezeichnung des Gesetzes wird durch Einfüh- rung einer Kurzbezeichnung und Abkürzung erleich- tert. Zu Nummer 2 Die See-Berufsgenossenschaft und die Aufsichtsbe- hörden für das Seelotsenwesen hatten im Rahmen der gesondert vorgesehenen Novellierung der See- lotsenuntersuchungsordnung in der Fassung vom 12. Mai 1970 (BGBl I S. 617, 619) darauf hingewie- sen, daß der im Seelotsgesetz und in der genannten Seelotsenuntersuchungsordnung verwandte Begriff „Vertrauensarzt" nicht mehr gebräuchlich ist und er- setzt werden sollte durch „seeärztlicher Dienst der See-Berufsgenossenschaft" bzw. „seeärztliche Unter- suchung" . Diesem Vorschlag ist zuzustimmen. Zum „seeärztlichen Dienst der See-Berufsgenossenschaft" zählen - wie bisher - auch die von der See-Berufsge- nossenschaft zur Durchführung der Seedienst- und Lotsentauglichkeitsuntersuchungen ermächtigten Vertrauensärzte; diese sind aufgrund der Ermächti- gung befugt, die nach § 9 Nr. 3, § 14 Nr. 2 und § 16 Satz 1 des Seelotsgesetzes vorgesehenen Zeugnisse auszustellen. Zu Nummer 3 Die in Buchstaben a und b vorgesehenen Änderun- gen der Bezeichnung des Befähigungszeugnisses sind auf Grund der Schiffsoffizier-Ausbildungs
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.903 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 13/6438, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 25.862–30.765 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.16) +D1D2D3 · Prüfwert 2d6fc5998f117d33….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP