Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 13/8641 · S. 27
Zu Artikel 2 (§ 2 Abs. 5 BfS-ErrichtungsG)
Zu Artikel 2 (§ 2 Abs. 5 BfS-ErrichtungsG) Entgegen der Darstellung des Bundesrates besteht derzeit keine Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz, im Rahmen von nuklearen Nachsor- gefällen tätig zu werden. Mangels einer originären Aufgabenzuweisung an diese Bundesoberbehörde besteht für das Bundesamt für Strahlenschutz auch nicht die rechtliche Möglichkeit, die zuständigen Bundes- und Landesbehörden über fachliche Bera- tung hinaus mit der Vorhaltung und Bereitstellung von erforderlichem technischem Spezialgerät im We- ge der Amtshilfe umfassender zu unterstützen. Es ist daher - wie auch von Länderfachbehörden wieder- holt vorgetragen - notwendig, die rechtlichen Vor- aussetzungen für eine sachgerechte Unterstützung der zuständigen Bundes- und Landesbehörden durch Vorhaltung und Bereitstellung des technischen Spe - zialgerätes zu schaffen, soweit diese Behörden nicht über eine ausreichende technische Ausstattung ver- fügen. Die von der Bundesregierung gewählte Formulie - rung enthält bewußt keine Präjudizierung der grund - sätzlichen Frage der Aufgabenkompetenz bei Nach - sorgefällen, da das Bundesamt für Strahlenschutz - ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs - die originär zuständigen Bundes- und Landesbehör- den unterstützen soll. Die grundsätzliche Frage soll auch nach Auffassung der Bundesregierung zu- nächst der weiteren Diskussion auf der Fachebene vorbehalten bleiben. Zu Nummer 2 Entgegen der Auffassung des Bundesrates bedarf der Gesetzentwurf nicht seiner Zustimmung nach Artikel 85 des Grundgesetzes. Das gilt gerade auch für die in Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a Doppelbuch- stabe bb des Gesetzentwurfs vorgesehene Überlei- tung der Zuständigkeit für die Planfeststellung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle von den obersten Landesbehörde
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.757 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 13/8641, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 129.607–137.364 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.14) +D1D2D3 · Prüfwert 7c217795cab14aed….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP