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Artikel 2 · BT-Drs. 13/8641 · S. 27

Zu Artikel 2 (§ 2 Abs. 5 BfS-ErrichtungsG)

Zu Artikel 2 (§ 2 Abs. 5 BfS-ErrichtungsG)
Entgegen der Darstellung des Bundesrates besteht
derzeit keine Zuständigkeit des Bundesamtes für
Strahlenschutz, im Rahmen von nuklearen Nachsor-
gefällen tätig zu werden. Mangels einer originären
Aufgabenzuweisung an diese Bundesoberbehörde
besteht für das Bundesamt für Strahlenschutz auch
nicht die rechtliche Möglichkeit, die zuständigen
Bundes- und Landesbehörden über fachliche Bera-
tung hinaus mit der Vorhaltung und Bereitstellung
von erforderlichem technischem Spezialgerät im We-
ge der Amtshilfe umfassender zu unterstützen. Es ist
daher - wie auch von Länderfachbehörden wieder-
holt vorgetragen - notwendig, die rechtlichen Vor-
aussetzungen für eine sachgerechte Unterstützung
der zuständigen Bundes- und Landesbehörden durch
Vorhaltung und Bereitstellung des technischen Spe
-
zialgerätes zu schaffen, soweit diese Behörden nicht
über eine ausreichende technische Ausstattung ver-
fügen.
Die von der Bundesregierung gewählte Formulie
-
rung enthält bewußt keine Präjudizierung der grund
-
sätzlichen Frage der Aufgabenkompetenz bei Nach
-
sorgefällen, da das Bundesamt für Strahlenschutz
- ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs -
die originär zuständigen Bundes- und Landesbehör-
den unterstützen soll. Die grundsätzliche Frage soll
auch nach Auffassung der Bundesregierung zu-
nächst der weiteren Diskussion auf der Fachebene
vorbehalten bleiben.
Zu Nummer 2
Entgegen der Auffassung des Bundesrates bedarf
der Gesetzentwurf nicht seiner Zustimmung nach
Artikel 85 des Grundgesetzes. Das gilt gerade auch
für die in Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a Doppelbuch-
stabe bb des Gesetzentwurfs vorgesehene Überlei-
tung der Zuständigkeit für die Planfeststellung von
Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle von
den obersten Landesbehörde

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.757 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 13/8641, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 129.607–137.364 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.14) +D1D2D3 · Prüfwert 7c217795cab14aed….

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