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Artikel 16 · BT-Drs. 13/8011 · S. 78

Zu Artikel 16 (Änderung des Gesetzes

Zu Artikel 16 (Änderung des Gesetzes
über die Errichtung einer Zusatz-
versorgungskasse für Arbeitnehmer
in der Land- und Forstwirtschaft)
Zu Nummer 1 (§§ 4 und 5)
Die Vorschriften sind aufgrund zwischenzeitlich ge-
kündigter Verwaltungsvereinbarungen entbehrlich.
Zu Nummer 2 (§ 11)
Da in der gesetzlichen Rentenversicherung an die
Stelle der bisherigen Rente wegen Erwerbsunfähig-
keit künftig die Rente wegen Erwerbsminderung tre-
ten soll, ist diese zusätzlich mit aufzuführen. Da
Bestandsrenten wegen Erwerbsunfähigkeit in der
gesetzlichen Rentenversicherung auch als Renten
wegen Erwerbsunfähigkeit weitergefüh rt werden,
müssen diese weiterhin aufgeführt bleiben.
Zu Nummer 3 (§ 12)
Zu Buchstaben a und b
Die Änderungen entsprechen der Änderung in § 11.
Zu Buchstabe c
Folgeänderung zur Änderung von § 13 des Gesetzes
über die Alterssicherung der Landwirte; im übrigen
handelt es sich um redaktionelle Klarstellungen.
Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/8011
Zu Buchstabe d
Die Änderung entspricht der Änderung in § 11.

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Herkunft

BT-Drs. 13/8011, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 316.736–317.780 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.21) +D1D2D3 · Prüfwert 03960e9836f2a338….

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