Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 16 · BT-Drs. 13/8011 · S. 78
Zu Artikel 16 (Änderung des Gesetzes
Zu Artikel 16 (Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatz- versorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft) Zu Nummer 1 (§§ 4 und 5) Die Vorschriften sind aufgrund zwischenzeitlich ge- kündigter Verwaltungsvereinbarungen entbehrlich. Zu Nummer 2 (§ 11) Da in der gesetzlichen Rentenversicherung an die Stelle der bisherigen Rente wegen Erwerbsunfähig- keit künftig die Rente wegen Erwerbsminderung tre- ten soll, ist diese zusätzlich mit aufzuführen. Da Bestandsrenten wegen Erwerbsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung auch als Renten wegen Erwerbsunfähigkeit weitergefüh rt werden, müssen diese weiterhin aufgeführt bleiben. Zu Nummer 3 (§ 12) Zu Buchstaben a und b Die Änderungen entsprechen der Änderung in § 11. Zu Buchstabe c Folgeänderung zur Änderung von § 13 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte; im übrigen handelt es sich um redaktionelle Klarstellungen. Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/8011 Zu Buchstabe d Die Änderung entspricht der Änderung in § 11.
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Herkunft
BT-Drs. 13/8011, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 316.736–317.780 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.21) +D1D2D3 · Prüfwert 03960e9836f2a338….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP