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Artikel 2 · BT-Drs. 13/8293 · S. 13
Zu Artikel 2 (Bundeshaushaltsordnung)
Zu Artikel 2 (Bundeshaushaltsordnung) Zu Nummer 1 (§ 5 - Allgemeine Verwaltungsvor- schriften, vorläufige und endgültige Haushalts- und Wirtschaftsführung -) Die Bundeshaushaltsordnung sieht bisher keine Er- mächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwal- tungsvorschriften vor. Gemäß Artikel 86 Satz 1 des Grundgesetzes können diese daher nur von der Bun- desregierung erlassen werden. Zur Vereinfachung soll das Bundesministerium der Finanzen zum Erlaß ermächtigt werden. Die bisherige Praxis zur Abstimmung der allgemei- nen Verwaltungsvorschriften bleibt unberührt. Die Abstimmung der allgemeinen Verwaltungsvorschrif- ten erfolgt - wie bisher - in der Arbeitsgruppe „Haushaltsrecht" der obersten Bundesbehörden. Dieses Verfahren soll im übrigen in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 5 geregelt werden. Zu Nummer 2 (§ 7 - Wirtschaftlichkeit und Sparsam- keit, Kosten- und Leistungsrechnung -) Zu Buchstabe b Mit der Änderung von § 7 Abs. 2 wird die Änderung von § 6 Abs. 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes um- gesetzt. Das Bundesministerium der Finanzen hat in den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 7 in Übereinstimmung mit der Neuregelung zur verstärk- ten Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie zur allgemeinen Durchfüh- rung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Rege- lungen getroffen. Darüber hinaus wird § 7 Abs. 2 Satz 2 um eine Defini- tion zum Interessenbekundungsverfahren ergänzt. Zu Buchstabe c Der neue § 7 Abs. 3 setzt den neuen § 6 Abs. 3 des Haushaltsgrundsätzegesetzes um. Über die Rege- lung im Haushaltsgrundsätzegesetz hinaus wird für den Bundesbereich eine Kosten- und Leistungsrech- nung in geeigneten Fällen zwingend vorgeschrie- ben. Zu Nummer 3 (§ 8- Grundsatz der Gesamtdeckung -) Mit der Änderung des § 8 wird die Änderung des
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BT-Drs. 13/8293, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.188–58.529 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.20) +D1D2D3 · Prüfwert 88a0edfcd7ce7586….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP