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Artikel 5 · BT-Drs. 13/8444 · S. 72
Zu Artikel 5 (Änderung des EWIV-Ausführungs-
Zu Artikel 5 (Änderung des EWIV-Ausführungs- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 und 5 EWIV- Ausführungsgesetz) Die Empfehlung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Handelsrecht und Handelsregister", künftig das Geburtsdatum der einzutragenden Personen als Identifikationsmerkmal in das Handelsregister einzu- tragen (s. dazu näher die Ausführungen in der Be- gründung zu Artikel 20 Nr. 1 Buchstabe c), soll auch für natürliche Personen als Mitglieder und die Ge- schäftsführer einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) gelten. Für diese Per- sonen wird daher - wie für die Gesellschafter einer oHG, der die EWIV im deutschen Recht nach § 1 des EWIV-Ausführungsgesetzes gleichgestellt ist, soweit nicht die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäi- schen wirtschaftlichen Interessenvereinigung gilt - mit der hier vorgeschlagenen Änderung von § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 5 des EWIV-Ausführungsgesetzes vorgeschrieben, daß die Anmeldung zum Handelsre- gister künftig auch das Geburtsdatum zu enthalten hat. Die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäi- schen wirtschaftlichen Interessenvereinigung steht dem nicht entgegen, wie sich aus ihrem Artikel 7 Satz 2 Buchstabe d) und g) ergibt. Zugleich soll dabei auf die bisher vorgesehene Ein- tragung des Berufs der Geschäftsführer und Ab- wickler - ebenfalls wie bei den Gesellschaftern einer oHG - verzichtet werden; auf die Begründung zu Ar - tikel 20 Nr. 1 Buchstabe c wird verwiesen. Auch inso- weit steht die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung nicht entgegen, die in Artikel 7 Satz 2 lit. d) und g) hinsichtlich der Personalien der anzume
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.334 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 13/8444, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 375.800–379.134 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert d8123401de9b936e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP