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Artikel 5 · BT-Drs. 13/8444 · S. 72

Zu Artikel 5 (Änderung des EWIV-Ausführungs-

Zu Artikel 5 (Änderung des EWIV-Ausführungs-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 und 5 EWIV-
Ausführungsgesetz)
Die Empfehlung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Handelsrecht und Handelsregister", künftig das
Geburtsdatum der einzutragenden Personen als
Identifikationsmerkmal in das Handelsregister einzu-
tragen (s. dazu näher die Ausführungen in der Be-
gründung zu Artikel 20 Nr. 1 Buchstabe c), soll auch
für natürliche Personen als Mitglieder und die Ge-
schäftsführer einer Europäischen wirtschaftlichen
Interessenvereinigung (EWIV) gelten. Für diese Per-
sonen wird daher - wie für die Gesellschafter einer
oHG, der die EWIV im deutschen Recht nach § 1 des
EWIV-Ausführungsgesetzes gleichgestellt ist, soweit
nicht die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates
vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäi-
schen wirtschaftlichen Interessenvereinigung gilt -
mit der hier vorgeschlagenen Änderung von § 2
Abs. 2 Nr. 4 und 5 des EWIV-Ausführungsgesetzes
vorgeschrieben, daß die Anmeldung zum Handelsre-
gister künftig auch das Geburtsdatum zu enthalten
hat. Die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates
vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäi-
schen wirtschaftlichen Interessenvereinigung steht
dem nicht entgegen, wie sich aus ihrem Artikel 7
Satz 2 Buchstabe d) und g) ergibt.
Zugleich soll dabei auf die bisher vorgesehene Ein-
tragung des Berufs der Geschäftsführer und Ab-
wickler - ebenfalls wie bei den Gesellschaftern einer
oHG - verzichtet werden; auf die Begründung zu Ar
-
tikel 20 Nr. 1 Buchstabe c wird verwiesen. Auch inso-
weit steht die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des
Rates vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer
Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung
nicht entgegen, die in Artikel 7 Satz 2 lit. d) und g)
hinsichtlich der Personalien der anzume

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.334 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 13/8444, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 375.800–379.134 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert d8123401de9b936e….

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