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Artikel 1 · BT-Drs. 13/5493 · S. 5
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 Der Hinweis auf die in Berlin geltenden entsprechen- den Vorschriften ist gegenstandslos geworden. Zu Nummer 2 Nach dem geltenden Wortlaut vom § 19 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a BJagdG ist es u. a. verboten, Vorrichtun- gen zum Anstrahlen oder Beleuchten der Zieleinrich- tung zu verwenden oder zu nutzen. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 BJagdG dar. § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG enthält darüber hinaus ein umfassendes Verbot, Vorrichtungen, die der Be- leuchtung der Zieleinrichtung dienen und für Schuß- waffen bestimmt sind, herzustellen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu erwerben, zu vertreiben, ande- ren zu überlassen, einzuführen, sonst in den Gel- tungsbereich des Waffengesetzes zu verbringen oder die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben. Nach § 37 Abs. 3 WaffG kann das Bundeskriminalamt hier- von allgemein oder für den Einzelfall - ggfs. unter Auflagen - Ausnahmen zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Im übrigen ist ein Verstoß strafbar gemäß § 53 Abs. 3 Nr. 3 WaffG. Gleichwohl sind in der Vergangenheit Geräte, die die Zieleinrichtung anstrahlen oder anleuchten, un- beanstandet in den Verkehr gebracht und auch bei der Jagd verwendet worden. Dies erfolgte deshalb unbeanstandet, da nach damaliger Rechtsauffassung die Verwendung dieser auf niedrigem technischen Entwicklungsstand befindlichen Geräte nicht dem Sinn des § 19 Abs. 1 Nr. 5 BJagdG zuwiderlief. Eine Umfrage der Innenminister und der für das Jagdwesen zuständigen Minister von Bund und Län - dern im Jahre 1994 hat jedoch ergeben, daß inzwi- Drucksache 13/5493 Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode schen vermehrt die Auffassung vertreten wird, Her- stellung und Verkauf, Erwerb sowie der Gebrauch der Geräte stehe nicht im Einklang mit de
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.950 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 13/5493, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 8.222–17.172 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.38) +D1D2D3 · Prüfwert 351c674f25a6d9fd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP