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Artikel 7 · BT-Drs. 13/7385 · S. 39

Zu Artikel 7 (Änderung des Urheberrechtsgesetzes)

Zu Artikel 7 (Änderung des Urheberrechtsgesetzes)
Allgemeines
1. Europäische Harmonisierung des Immaterial-
güterschutzes für Datenbanken
Die neuen Informations- und Kommunikationstech-
nologien, insbesondere die digitale Technologie und
ihre schnell fortschreitende Anwendung in globalen
Kommunikationsnetzwerken, machen auch Anpas-
sungen des nationalen Urheberrechts und der inter-
nationalen Urheberrechtsabkommen notwendig. Der
Meinungsbildungsprozeß über das Ausmaß der erfor-
derlichen Anpassungen des nationalen Urheber-
rechts ist in Deutschland, wie auch in den meisten
anderen Industriestaaten, noch nicht abgeschlossen.
Auf internationaler Ebene ist für Ende 1996 eine di-
plomatische Konferenz zu wichtigen Übereinkom-
men im Rahmen der Weltorganisation für Geistiges
Eigentum (WIPO), Genf, vorgesehenen. Innerhalb
der EU wurde 1995 die Prüfung des Bedarfs für die
gemeinschaftsweite Harmonisierung des Urheber-
rechts durch das Grünbuch der EG-Kommission über
das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte
in der Informationsgesellschaft - Dokument KOM
(95) 382 endg. vom 19. Juli 1995 - eingeleitet und
dauert an. Abgeschlossen werden konnte hingegen
bereits die europäische Harmonisierung des Rechts-
schutzes der Anbieter in einem weitreichenden Teil-
gebiet der neuen Informa tions- und Kommunika-
tionsdienste, welches die Datenbanken bilden.
Die Richtlinie 96/9/EG vom 11. März 1996 über den
rechtlichen Schutz von Datenbanken harmonisiert
bzw. begründet erstmals in den Mitgliedstaaten ei-
nen zweistufigen Rechtsschutz für Datenbanken:
- in Kapitel II einen urheberrechtlichen Schutz für
eine nach „Auswahl oder Anordnung" des gesam-
melten Stoffes schöpferisch gestaltete Datenbank,
der ein Auswertungsrecht in bezug auf diese Ge-
staltung, aber nicht auch in bezug auf den 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 57.585 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 13/7385, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 176.030–233.615 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.11) +D1D2D3 · Prüfwert d04e7684049ba040….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP