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Artikel 7 · BT-Drs. 13/7385 · S. 39
Zu Artikel 7 (Änderung des Urheberrechtsgesetzes)
Zu Artikel 7 (Änderung des Urheberrechtsgesetzes) Allgemeines 1. Europäische Harmonisierung des Immaterial- güterschutzes für Datenbanken Die neuen Informations- und Kommunikationstech- nologien, insbesondere die digitale Technologie und ihre schnell fortschreitende Anwendung in globalen Kommunikationsnetzwerken, machen auch Anpas- sungen des nationalen Urheberrechts und der inter- nationalen Urheberrechtsabkommen notwendig. Der Meinungsbildungsprozeß über das Ausmaß der erfor- derlichen Anpassungen des nationalen Urheber- rechts ist in Deutschland, wie auch in den meisten anderen Industriestaaten, noch nicht abgeschlossen. Auf internationaler Ebene ist für Ende 1996 eine di- plomatische Konferenz zu wichtigen Übereinkom- men im Rahmen der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), Genf, vorgesehenen. Innerhalb der EU wurde 1995 die Prüfung des Bedarfs für die gemeinschaftsweite Harmonisierung des Urheber- rechts durch das Grünbuch der EG-Kommission über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft - Dokument KOM (95) 382 endg. vom 19. Juli 1995 - eingeleitet und dauert an. Abgeschlossen werden konnte hingegen bereits die europäische Harmonisierung des Rechts- schutzes der Anbieter in einem weitreichenden Teil- gebiet der neuen Informa tions- und Kommunika- tionsdienste, welches die Datenbanken bilden. Die Richtlinie 96/9/EG vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken harmonisiert bzw. begründet erstmals in den Mitgliedstaaten ei- nen zweistufigen Rechtsschutz für Datenbanken: - in Kapitel II einen urheberrechtlichen Schutz für eine nach „Auswahl oder Anordnung" des gesam- melten Stoffes schöpferisch gestaltete Datenbank, der ein Auswertungsrecht in bezug auf diese Ge- staltung, aber nicht auch in bezug auf den
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 57.585 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 13/7385, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 176.030–233.615 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.11) +D1D2D3 · Prüfwert d04e7684049ba040….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP