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Artikel 1 · BT-Drs. 13/5737 · S. 6

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1 (§ 5)
Redaktionelle Änderung
Zu Nummer 2 (§ 9)
Zollbedienstete sind nicht nur auf den in Absatz 1 ge-
nannten Betriebsgeländen der betreffenden Unter-
nehmen tätig, sondern auch in oder auf Beförde-
rungsmitteln derselben (z. B. in Zügen der Deutschen
Bahn AG); die Regelung ist entsprechend zu ergän-
zen.
Die Unternehmen können für ihre in Absatz 2 und 3
genannten Leistungen grundsätzlich von der Zollver-
waltung die Vergütung ihrer Selbstkosten verlangen.
Nach der Neuregelung des Absatz 2 Satz 4 soll je-
doch künftig nur die Vergütung des marktüblichen
Preises verlangt werden können, wenn dieser unter
den Selbstkosten liegt.
Absatz 4 Satz 2 und 3 (neu) legt Abrechnungsmodali-
täten für den Fall fest, daß eine Pauschale nicht ver-
einbart worden ist. In Absatz 4 a (neu) werden dieje-
nigen Pflichten bestimmt, die die Unternehmen zur
Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung der Zoll-
stellen unentgeltlich zu erfüllen haben (Gestattung
des Zutritts, Beförderung, Mitteilung der Fahr- und
Flugpläne).
Zu Nummer 3 (§ 10)
Allgemeines
Nach § 1 wird der Wahrverkehr über die Grenze des
Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaften und
über die Freizonengrenzen zollamtlich überwacht.
Die Überwachung sichert insbesondere die Erhe-
bung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie die
Einhaltung des Zollrechts. Einfuhr- und Ausfuhrab-
gaben in diesem Sinne sind die im Zollkodex gere-
gelten Abgaben (Zölle und Abgaben mit gleicher
Wirkung), die nationale Einfuhrumsatzsteuer und die
anderen für eingeführte Waren zu erhebenden (be-
sonderen) Verbrauchsteuern (Biersteuer, Brannt-
weinsteuer, Kaffeesteuer, Mineralölsteuer, Schaum-
weinsteuer, Tabaksteuer).
Da die besonderen Verbrauchsteuern noch einzel-
staatlich geregelt sind, muß zudem der Verkehr mit
verbrauchsteuerpflich

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 22.805 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 13/5737, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 12.481–35.286 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert bd81f79d1e8ba753….

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