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Artikel 1 · BT-Drs. 13/5737 · S. 6
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 (§ 5) Redaktionelle Änderung Zu Nummer 2 (§ 9) Zollbedienstete sind nicht nur auf den in Absatz 1 ge- nannten Betriebsgeländen der betreffenden Unter- nehmen tätig, sondern auch in oder auf Beförde- rungsmitteln derselben (z. B. in Zügen der Deutschen Bahn AG); die Regelung ist entsprechend zu ergän- zen. Die Unternehmen können für ihre in Absatz 2 und 3 genannten Leistungen grundsätzlich von der Zollver- waltung die Vergütung ihrer Selbstkosten verlangen. Nach der Neuregelung des Absatz 2 Satz 4 soll je- doch künftig nur die Vergütung des marktüblichen Preises verlangt werden können, wenn dieser unter den Selbstkosten liegt. Absatz 4 Satz 2 und 3 (neu) legt Abrechnungsmodali- täten für den Fall fest, daß eine Pauschale nicht ver- einbart worden ist. In Absatz 4 a (neu) werden dieje- nigen Pflichten bestimmt, die die Unternehmen zur Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung der Zoll- stellen unentgeltlich zu erfüllen haben (Gestattung des Zutritts, Beförderung, Mitteilung der Fahr- und Flugpläne). Zu Nummer 3 (§ 10) Allgemeines Nach § 1 wird der Wahrverkehr über die Grenze des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaften und über die Freizonengrenzen zollamtlich überwacht. Die Überwachung sichert insbesondere die Erhe- bung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie die Einhaltung des Zollrechts. Einfuhr- und Ausfuhrab- gaben in diesem Sinne sind die im Zollkodex gere- gelten Abgaben (Zölle und Abgaben mit gleicher Wirkung), die nationale Einfuhrumsatzsteuer und die anderen für eingeführte Waren zu erhebenden (be- sonderen) Verbrauchsteuern (Biersteuer, Brannt- weinsteuer, Kaffeesteuer, Mineralölsteuer, Schaum- weinsteuer, Tabaksteuer). Da die besonderen Verbrauchsteuern noch einzel- staatlich geregelt sind, muß zudem der Verkehr mit verbrauchsteuerpflich
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 22.805 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 13/5737, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 12.481–35.286 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert bd81f79d1e8ba753….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP