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Artikel 2 · BT-Drs. 13/4520 · S. 29

Zu Artikel 2 - Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Zu Artikel 2 - Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Mit den Änderungen und Ergänzungen des Arbeits-
gerichtsgesetzes wird Artikel 11 Abs. 3 und 4
Unterabsatz 1 der Richtlinie 94/45/EG entsprochen,
der verlangt, daß ein gerichtlicher Rechtsschutz vor-
handen ist, mit dessen Hilfe die Erfüllung der sich
aus dem Umsetzungsgesetz (Artikel 1) ergebenden
Verpflichtungen durchgesetzt werden kann.
Zu Nummer 1
Durch die Einfügung soll die ausschließliche Zustän-
digkeit der Gerichte für Arbeitssachen in Angelegen-
heiten aus dem Gesetz über Europäische Bet riebsräte
begründet werden, soweit nicht für die in Artikel 1
§§ 43 bis 45 geregelten Straf- und Bußgeldvorschrif-
ten die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gege-
ben ist. Wie für Angelegenheiten aus dem Betriebs-
verfassungsgesetz und aus Gesetzen im Bereich der
unternehmensbezogenen Mitbestimmung findet das
Beschlußverfahren (§§ 80 ff. ArbGG) Anwendung.
Zu Nummer 2
Mit den in Buchstabe a und b vorgesehenen Ände-
rungen soll sichergestellt werden, daß auch die nach
dem Gesetz über Europäische Betriebsräte beteilig-
ten Personen und Stellen, z. B. das besondere Ver-
handlungsgremium und der Europäische Bet riebsrat,
Beteiligte im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren
sein können.
Zu Nummer 3
In Angelegenheiten eines Europäischen Bet riebsrats
(vgl. §§ 18, 21 Abs. 1), im Rahmen eines Verfahrens
zur Unterrichtung und Anhörung (vgl. § 19) oder des
besonderen Verhandlungsgremiums (vgl. §§ 8ff.),
soll das Arbeitsgericht örtlich zuständig sein, in des-
sen Bezirk das Unternehmen oder das herrschende
Unternehmen nach Artikel 1 § 2 seinen Sitz hat. Bei
einer Vereinbarung nach Artikel 1 § 41 soll der Sitz
des Unternehmens maßgebend sein, das die grenz-
übergreifende Unterrichtung und Anhörung mit den
Arbeitnehmervertretern vereinba

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.111 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 13/4520, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 139.080–141.191 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3 · Prüfwert 49fb2fc3ab75fc8f….

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