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Artikel 1 · BT-Drs. 13/4796 · S. 11
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 (§ 20) Durch die auf eine redaktionelle Modernisierung be - schränkte Neufassung des dem Urheber nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 vorbehaltenen Rechts der Sendung in § 20 bleibt der umfassende, für technische Entwick- lungen offene urheberrechtliche Begriff der Sendung erhalten. Aus Anlaß der Umsetzung der Richtlinie wird der Satellitenrundfunk nunmehr klarstellend als Beispiel für eine technische A rt der Sendung aus- drücklich in § 20 erwähnt. Der Entwurf ersetzt zur Bezeichnung der leiterge- bundenen Sendung den veralteten Begriff des „Drahtfunks" durch den des „Kabelfunks". Dies führt ebensowenig zu einer tatbestandlichen Verän- derung gegenüber dem geltenden Recht wie die vor- geschlagene Ersetzung von „ähnliche technische Einrichtungen" in der derzeitigen Fassung durch „ähnliche technische Mittel". Zu Nummer 2 (§§ 20a und 20b) § 20 a Diese Vorschrift setzt die in Artikel 1 Abs. 2 der Richtlinie enthaltenen Bestimmungen der rechtser- heblichen Handlungen und des Ortes der Satelliten- sendung um. Um den Harmonisierungseffekt dieser Kernbestimmungen der Richtlinie zu gewährleisten, schlägt der Entwurf eine eng an den Wortlaut der Richtlinie angelehnte Umsetzung vor. Die in Artikel 1 Abs. 2 a der Richtlinie enthaltene De- finition der maßgeblichen Handlung wird durch die in Absatz 3 aufgenommene Legaldefinition umge- setzt, durch deren Zugrundelegung die in Absatz 1 und 2 enthaltenen Regelungen erst verständlich wer- den. Eine urheberrechtlich bedeutsame Satellitensendung liegt dann vor, wenn die programmtragenden Si- gnale in eine ununterbrochene Übertragungskette eingegeben werden und die Ausstrahlung vom Satel- liten an die Öffentlichkeit hinzutritt. Folglich können nach neuem Recht bei der Satellitensendung die pro- grammtragenden Signale vor der Sa
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 26.949 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 13/4796, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.418–70.367 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.13) +D1D2D3 · Prüfwert b7468bfa73010176….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP