Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 16/6140 · S. 51
Zu Artikel 5 (Änderung des Aktiengesetzes)
Zu Artikel 5 (Änderung des Aktiengesetzes) Die Änderungen des Aktiengesetzes beruhen auf dem Ge- danken, dass sich die insoweit hinsichtlich der Änderungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung angestellten Erwägungen (vgl. die Begründung zu Artikel 1) auf das Recht der Aktiengesellschaften sinnvoll Drucksache 16/6140 – 52 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode übertragen lassen. Auch hier bestehen gleichgelagerte Rege- lungsbedürfnisse. Nicht zu übertragen ist allerdings die Ab- senkung des Mindestkapitals, die mit diesem Gesetzentwurf für die GmbH angestrebt wird (vgl. die Allgemeine Begrün- dung). Dies ist schon aus europarechtlichen Gründen nicht möglich (Kapitalrichtlinie), wäre aber zudem wegen der – auch für die kleine AG unverändert geltenden – Struktur- und Komplexitätsunterschiede zwischen GmbH und Aktien- gesellschaft nicht anzuraten. Zudem soll die Deregulierung der Sacheinlage im Aktienrecht im Rahmen der Umsetzung der durch die Richtlinie 2006/68/EG (ABl. EU Nr. L 264 S. 32 ff.) geänderten 2. Gesellschaftsrechtlichen Richtlinie in Angriff genommen werden und wird daher aus dem vor- liegenden Entwurf ausgeklammert. Zu Nummer 1 (Änderung von § 5) Siehe hierzu im Einzelnen die Begründung zu Artikel 1 Nr. 4. Zu Nummer 2 (Änderung von § 36 Abs. 2) Zur Begründung vgl. die Ausführungen zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c. Zu Nummer 3 (Änderung von § 37) Zur Begründung vgl. die Ausführungen zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a, c und d. Zu Nummer 4 (Änderung von § 39 Abs. 1) Zur Begründung vgl. die Ausführungen zu Artikel 1 Nr. 11. Zu Nummer 5 (Änderung von § 57 Abs. 1) Zu Satz 3 – neu – Die Änderung des § 57 stellt den Gleichlauf zur Änderung des § 30 GmbHG her. Hinsichtlich der Begründung wird auf die Ausführungen zu Artikel 1 Nr. 20 verwies
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.578 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/6140, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 268.149–272.727 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 32e35a2d561164ee….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP