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Artikel 5 · BT-Drs. 16/6140 · S. 51

Zu Artikel 5 (Änderung des Aktiengesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Aktiengesetzes)
Die Änderungen des Aktiengesetzes beruhen auf dem Ge-
danken, dass sich die insoweit hinsichtlich der Änderungen
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung angestellten Erwägungen (vgl. die Begründung zu
Artikel 1) auf das Recht der Aktiengesellschaften sinnvoll
Drucksache 16/6140 – 52 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
übertragen lassen. Auch hier bestehen gleichgelagerte Rege-
lungsbedürfnisse. Nicht zu übertragen ist allerdings die Ab-
senkung des Mindestkapitals, die mit diesem Gesetzentwurf
für die GmbH angestrebt wird (vgl. die Allgemeine Begrün-
dung). Dies ist schon aus europarechtlichen Gründen nicht
möglich (Kapitalrichtlinie), wäre aber zudem wegen der –
auch für die kleine AG unverändert geltenden – Struktur-
und Komplexitätsunterschiede zwischen GmbH und Aktien-
gesellschaft nicht anzuraten. Zudem soll die Deregulierung
der Sacheinlage im Aktienrecht im Rahmen der Umsetzung
der durch die Richtlinie 2006/68/EG (ABl. EU Nr. L 264
S. 32 ff.) geänderten 2. Gesellschaftsrechtlichen Richtlinie
in Angriff genommen werden und wird daher aus dem vor-
liegenden Entwurf ausgeklammert.
Zu Nummer 1 (Änderung von § 5)
Siehe hierzu im Einzelnen die Begründung zu Artikel 1
Nr. 4.
Zu Nummer 2 (Änderung von § 36 Abs. 2)
Zur Begründung vgl. die Ausführungen zu Artikel 1 Nr. 8
Buchstabe c.
Zu Nummer 3 (Änderung von § 37)
Zur Begründung vgl. die Ausführungen zu Artikel 1 Nr. 9
Buchstabe a, c und d.
Zu Nummer 4 (Änderung von § 39 Abs. 1)
Zur Begründung vgl. die Ausführungen zu Artikel 1 Nr. 11.
Zu Nummer 5 (Änderung von § 57 Abs. 1)
Zu Satz 3 – neu –
Die Änderung des § 57 stellt den Gleichlauf zur Änderung
des § 30 GmbHG her. Hinsichtlich der Begründung wird auf
die Ausführungen zu Artikel 1 Nr. 20 verwies

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.578 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/6140, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 268.149–272.727 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 32e35a2d561164ee….

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