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Artikel 11 · BT-Drs. 16/6140 · S. 57
Zu Artikel 11 (Änderung des Anfechtungsgesetzes)
Zu Artikel 11 (Änderung des Anfechtungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Neufassung des § 6 und Einfügung eines § 6a) Zu § 6 Die Überschrift drückt aus, dass es nicht mehr um „Kapital- ersatz“ geht, sondern um die Regelung von Gesellschafter- darlehen. Auf den Begriff „kapitalersetzend“ wird folglich verzichtet, sämtliche Rückzahlungen im fraglichen Zeitraum können anfechtbar sein (vgl. dazu oben zu § 135 InsO). Drucksache 16/6140 – 58 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Bei der Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens soll zudem der Zeitpunkt, von dem an die Anfechtungsfrist von einem bzw. zehn Jahren zurückgerechnet wird, vorverlegt werden. Damit soll dem Gläubiger in seinem Dilemma ge- holfen werden, dass er zunächst viel Zeit verliert, um einen Vollstreckungstitel zu erlangen, und sodann erst nach ver- geblichem Vollstreckungsversuch bei dem Schuldner die Anfechtung ausspricht und dadurch die Befriedigungshand- lung aus dem Anfechtungszeitraum herausfällt. Durch die Zustellungserleichterungen in diesem Gesetzentwurf wird es zum einen den Gläubigern deutlich erleichtert, einen Voll- streckungstitel zu erwirken. Zum anderen knüpfen die An- fechtungsfristen des künftigen § 6 Abs. 1 an den Zeitpunkt der Erlangung des vollstreckbaren Schuldtitels als Berech- nungsbeginn an und nicht mehr an die Geltendmachung der Anfechtung. Für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens allein mangels Masse nach § 26 InsO abgewiesen worden ist, bevor der Gläubiger den Vollstre- ckungstitel erlangt hat, ist dieser Zeitpunkt für ihn der güns- tigere. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 ist in diesem Fall entsprechend der Regelung des § 135 InsO der Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens maßgebend, da die An- fechtbarkeit bei einem grundsätzlich begründeten Insol
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.268 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/6140, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 304.622–307.890 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 32e35a2d561164ee….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP