Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 13/4245 · S. 10
Zu Artikel 2 - Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Zu Artikel 2 - Änderung des Arbeitszeitgesetzes Wegen der Aufhebung des Bäckerarbeitszeitgesetzes (vgl. die Begründung zu Artikel 7) muß die bisher in § 7 Abs. 1 Bäckerarbeitszeitgesetz (BAZG) zugelas- sene Herstellung von leicht verderblichen Konditor - waren sowie das Austragen und Ausfahren dieser Waren im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt wer- den. Ohne eine entsprechende Ergänzung des Ar- beitszeitgesetzes wäre die Vornahme dieser Tätigkei- ten an Sonn- und Feiertagen nicht mehr erlaubt. Zusätzlich zu dieser bereits geltenden Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit soll zu- künftig auch die Herstellung sowie das Austragen und Ausfahren von am selben Tag zum Verkauf be- stimmten Bäckerwaren zugelassen werden. Zu den von der Ausnahmeregelung umfaßten Bäckerwaren gehört das an Sonn- und Feiertagen nachgefragte Frühstücksgebäck, wie Brötchen und anderes Klein- gebäck, aber auch frisches Brot, wenn es am Sonn- und Feiertag angeboten werden soll. Die Ausdehnung der Ausnahmevorschrift auf an Sonn- und Feiertagen zum Verkauf kommende Bäk- kerwaren entspricht einem allgemeinen Bedürfnis, das sich in den letzten Jahren immer stärker entwik- kelt hat. Die zunehmende Abgabe von aufgebacke- nem Frühstücksgebäck in Tankstellen und Bahnhofs- verkaufsstellen, die Gründung von Vereinen der „Freunde des Sonntagsbrötchens" und der rege Grenzverkehr zu den grenznahen, nicht an Verbote gebundenen ausländischen Backwarenläden zeigen deutlich, daß der Gesetzgeber dieses an Sonn- und Feiertagen hervortretende Bedürfnis nicht länger un- berücksichtigt lassen kann. Zugleich ist eine Wettbewerbsverzerrung darin zu sehen, daß Tankstellen und Bahnhofsverkaufsstellen das zunehmende Bedürfnis nach frischem Früh- stücksgebäck an Sonn- und Feiertagen bef riedigen - wiewohl häufig nicht
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.726 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 13/4245, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 32.485–35.211 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.18) +D1D2D3 · Prüfwert 443f2d7f25b3ee65….
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