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Artikel 2 · BT-Drs. 13/4245 · S. 10

Zu Artikel 2 - Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Zu Artikel 2 - Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Wegen der Aufhebung des Bäckerarbeitszeitgesetzes
(vgl. die Begründung zu Artikel 7) muß die bisher in
§ 7 Abs. 1 Bäckerarbeitszeitgesetz (BAZG) zugelas-
sene Herstellung von leicht verderblichen Konditor
-
waren sowie das Austragen und Ausfahren dieser
Waren im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt wer-
den. Ohne eine entsprechende Ergänzung des Ar-
beitszeitgesetzes wäre die Vornahme dieser Tätigkei-
ten an Sonn- und Feiertagen nicht mehr erlaubt.
Zusätzlich zu dieser bereits geltenden Ausnahme
vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit soll zu-
künftig auch die Herstellung sowie das Austragen
und Ausfahren von am selben Tag zum Verkauf be-
stimmten Bäckerwaren zugelassen werden. Zu den
von der Ausnahmeregelung umfaßten Bäckerwaren
gehört das an Sonn- und Feiertagen nachgefragte
Frühstücksgebäck, wie Brötchen und anderes Klein-
gebäck, aber auch frisches Brot, wenn es am Sonn-
und Feiertag angeboten werden soll.
Die Ausdehnung der Ausnahmevorschrift auf an
Sonn- und Feiertagen zum Verkauf kommende Bäk-
kerwaren entspricht einem allgemeinen Bedürfnis,
das sich in den letzten Jahren immer stärker entwik-
kelt hat. Die zunehmende Abgabe von aufgebacke-
nem Frühstücksgebäck in Tankstellen und Bahnhofs-
verkaufsstellen, die Gründung von Vereinen der
„Freunde des Sonntagsbrötchens" und der rege
Grenzverkehr zu den grenznahen, nicht an Verbote
gebundenen ausländischen Backwarenläden zeigen
deutlich, daß der Gesetzgeber dieses an Sonn- und
Feiertagen hervortretende Bedürfnis nicht länger un-
berücksichtigt lassen kann.
Zugleich ist eine Wettbewerbsverzerrung darin zu
sehen, daß Tankstellen und Bahnhofsverkaufsstellen
das zunehmende Bedürfnis nach frischem Früh-
stücksgebäck an Sonn- und Feiertagen bef riedigen -
wiewohl häufig nicht 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.726 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 13/4245, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 32.485–35.211 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.18) +D1D2D3 · Prüfwert 443f2d7f25b3ee65….

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