Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 13/2747 · S. 18
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit) Zu Nummer 1 (§ 3) Die Änderung ermöglicht es, daß die Flächen des Antragstellers auf Produktionsaufgaberente insbe- sondere auch an juristische Personen strukturver- bessernd abgegeben werden können, ohne daß eine Person vorhanden sein muß, die nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte als Landwirt gilt. Die Anforderungen an die berufliche Befähigung müssen allerdings auch in diesem Fall vonmindestenseinerimUnternehmenderLandwirt- schaft tätigen Person erfüllt werden. Die Änderung hat insbesondere Bedeutung für die neuen Bundes- länder. Zu Nummer 2 (§ 6) Durch die Änderungen wird klargestellt, daß der Grundbetrag der Produktionsaufgaberente für Hin- terbliebene nicht wie eine Altersrente, sondern wie eine Witwen- oder Witwerrente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte zu berech- nen ist. Zu Nummer 3 (§ 8) Zu Buchstabe a Die Änderung trägt der Tatsache Rechnung, daß Ein- kommensänderungen in der Regel ab dem Zeitpunkt der nächsten Rentenanpassung (1. Ju li) zu berück- sichtigen sind. In der Praxis ist deshalb die Frage auf- getreten, ob Änderungen der Bezugsgröße zum 1. Ja- nuar zu einer Neuberechnung des Grundbetrages führen. Deshalb wird künftig auf eine Rechengröße Bezug genommen, die sich ebenfalls zum 1. Juli eines Jahres ändert. Der 58fache allgemeine Renten- wert nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte entspricht 30 v. H. der am 1. Januar 1996 geltenden Bezugsgröße. Zu den Buchstaben b und c Mit den Änderungen werden weitgehend die Vor- schriften des SGB IV hinsichtlich der Höhe, der Er- mittlung und der Berücksichtigung von Änderungen des auf Renten anzurechnenden Einkommens im Rahmen der Einkom
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.910 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 13/2747, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 68.455–73.365 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert 901fcd2cd5174e8a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP