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Artikel 2 · BT-Drs. 13/2747 · S. 18

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die
Förderung der Einstellung der
landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit)
Zu Nummer 1 (§ 3)
Die Änderung ermöglicht es, daß die Flächen des
Antragstellers auf Produktionsaufgaberente insbe-
sondere auch an juristische Personen strukturver-
bessernd abgegeben werden können, ohne daß eine
Person vorhanden sein muß, die nach § 1 Abs. 2 des
Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte als
Landwirt gilt. Die Anforderungen an die berufliche
Befähigung müssen allerdings auch in diesem Fall
vonmindestenseinerimUnternehmenderLandwirt-
schaft tätigen Person erfüllt werden. Die Änderung
hat insbesondere Bedeutung für die neuen Bundes-
länder.
Zu Nummer 2 (§ 6)
Durch die Änderungen wird klargestellt, daß der
Grundbetrag der Produktionsaufgaberente für Hin-
terbliebene nicht wie eine Altersrente, sondern wie
eine Witwen- oder Witwerrente nach dem Gesetz
über die Alterssicherung der Landwirte zu berech-
nen ist.
Zu Nummer 3 (§ 8)
Zu Buchstabe a
Die Änderung trägt der Tatsache Rechnung, daß Ein-
kommensänderungen in der Regel ab dem Zeitpunkt
der nächsten Rentenanpassung (1. Ju li) zu berück-
sichtigen sind. In der Praxis ist deshalb die Frage auf-
getreten, ob Änderungen der Bezugsgröße zum 1. Ja-
nuar zu einer Neuberechnung des Grundbetrages
führen. Deshalb wird künftig auf eine Rechengröße
Bezug genommen, die sich ebenfalls zum 1. Juli
eines Jahres ändert. Der 58fache allgemeine Renten-
wert nach dem Gesetz über die Alterssicherung der
Landwirte entspricht 30 v. H. der am 1. Januar 1996
geltenden Bezugsgröße.
Zu den Buchstaben b und c
Mit den Änderungen werden weitgehend die Vor-
schriften des SGB IV hinsichtlich der Höhe, der Er-
mittlung und der Berücksichtigung von Änderungen
des auf Renten anzurechnenden Einkommens im
Rahmen der Einkom

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.910 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 13/2747, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 68.455–73.365 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert 901fcd2cd5174e8a….

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