Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/6311 · S. 25
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesell- schaften) Zu Nummer 1 Die Änderung dient der Klarstellung. Der Begriff Wagnis- kapitalbeteiligung wird durch den Begriff der Unterneh- mensbeteiligung ersetzt, um ihn von dem in dem neuen Wagniskapitalbeteiligungsgesetz verwendeten Begriff der Wagniskapitalbeteiligung abzusetzen. Zu Nummer 2 § 1 wird in Anlehnung an § 1 des Wagniskapitalbeteili- gungsgesetzes neu gefasst. Die Vorschrift umschreibt den Anwendungsbereich des Gesetzes, der in den folgenden Vor- schriften weiter konkretisiert wird. Das Gesetz regelt danach die Tätigkeit von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften und die Aufsicht über diese. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Der neue § 1a Abs. 1 UBGG definiert den zentralen Begriff der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft und erleichtert damit das Verständnis des Gesetzes. Als Unternehmensbe- teiligungsgesellschaft gelten alle Gesellschaften, die von der zuständigen Behörde als solche anerkannt sind. Die Unter- nehmensbeteiligungsgesellschaft wird damit rein formal über die Erteilung der Anerkennung durch die zuständige Behörde bestimmt. Zuständig für die Anerkennung sind nach § 14 Abs. 1 UBGG die zuständigen obersten Landes- behörden. Die Erteilung und Geltung der Anerkennung rich- tet sich nach den §§ 14 bis 19 UBGG. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung aufgrund der Einführung der neuen Begriffsbestimmung der Unter- nehmensbeteiligungsgesellschaft. Zu Buchstabe c Auch dem Begriff der Unternehmensbeteiligung kommt eine zentrale Bedeutung zu. Er bestimmt den Handlungsrahmen der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft. Die bisherige Definition der Wagniskapitalbeteiligung hat sich in der Pra- xis als zu eng erwiesen. Die Neufassung der Vorschrift lässt über die bereits bi
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.232 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 16/6311 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/6311, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 105.839–112.071 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 4dd9b10a8e6bec71….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP