Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 99 · BT-Drs. 16/6308 · S. 357
Zu Artikel 99 (Änderung der Verfahrensordnung in
Zu Artikel 99 (Änderung der Verfahrensordnung in Höfesachen) Zu Nummer 1 (§ 1 HöfeVfO) Durch die Streichung wird aus der starren Verweisung eine gleitende Verweisung, im Rahmen derer stets die aktuell gel- tende Fassung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen anzuwenden ist. Zu Nummer 2 (§ 17 HöfeVfO) Es handelt sich um eine notwendige Folgeänderung durch die Aufhebung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Einführung des FamFG. Die nunmehr aufgeführte Vorschrift des FamFG tritt an die Stelle des bisherigen § 53a FGG, womit inhaltlich keine Änderung verbunden ist. Einzelne Verweisungen auf die im Übrigen geltenden Vorschriften des Allgemeinen Teils des FamFG sind entbehrlich. Drucksache 16/6308 – 358 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
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BT-Drs. 16/6308, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.850.754–1.851.575 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 15c246dc49be8a1e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP