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Artikel 47 · BT-Drs. 16/6308 · S. 333
Zu Artikel 47 (Änderung kostenrechtlicher
Zu Artikel 47 (Änderung kostenrechtlicher Vorschriften) Zu Absatz 1 (Gerichtskostengesetz) Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis) Das Inhaltsverzeichnis muss wegen der weggefallenen Vor- schriften und der zum Teil geänderten Überschriften ange- passt werden. Zu Nummer 2 (§ 1 GKG) In Nummer 1 Buchstabe a (künftig: Absatz 1) soll – flankie- rend zu der Bestimmung in § 1 Satz 3 FamGKG – klarge- stellt werden, dass im Mahnverfahren nach § 113 Abs. 2 FamFG, für das die Vorschriften der ZPO entsprechend an- zuwenden sind, Kosten nach dem Gerichtskostengesetz er- hoben werden. Weiter soll korrespondierend zu den Vorbe- merkungen 1.6 und 2 Abs. 4 KV FamGKG klargestellt werden, dass für Verfahren nach dem FamFG, soweit das Vollstreckungs- oder Arrestgericht zuständig ist, Kosten nach dem GKG zu erheben sind. Die in Nummer 1 Buchstabe b und c genannten Verfahren gehören zu den Familiensachen des FamFG, deren Kosten sich künftig nach dem FamGKG richten sollen. Sie sollen daher aus der Aufzählung des Gerichtskostengesetzes her- ausgenommen werden. Mit dem neuen Absatz 2 sollen die Verfahren nach der ZPO, dem JGG und dem AVAG von den Verfahren abgegrenzt werden, auf die das vorgeschlagene FamGKG angewendet werden soll. Der Entwurf des FamFG verweist für eine Mehrzahl von Verfahren auf die ZPO. Soweit es sich bei die- sen Verfahren um Familiensachen handelt, sollen die Kosten künftig nach dem FamGKG erhoben werden. Soweit für be- stimmte Verfahren das GKG anwendbar bleibt, soll dies im FamGKG ausdrücklich klargestellt werden (vgl. für das Mahnverfahren § 1 Satz 3 FamGKG; für die Vollstreckung, die entsprechend den Vorschriften der ZPO erfolgen soll, Vorbemerkung 1.6 i. V. m. Vorbemerkung 2 Abs. 4 KV FamGKG). Auf Verfahren nach den §§ 53 und 104 Abs. 4 JGG soll grundsätzlich das FamGKG Anwe
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 54.328 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/6308, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.727.572–1.781.900 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 15c246dc49be8a1e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP