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Artikel 36 · BT-Drs. 16/6308 · S. 327

Zu Artikel 36 (Änderung der Grundbuchordnung)

Zu Artikel 36 (Änderung der Grundbuchordnung)
Zu Nummer 1, 2, 3, 10 Buchstabe c, Nr. 11 bis 13, 14
Buchstabe a und Nr. 15 (§ 1 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 1
Satz 2, § 12c Abs. 3, § 36 Abs. 1
und 2, § 81 Abs. 3, § 88 Abs. 2,
§ 105 Abs. 2, § 110 Abs. 1, § 144
Abs. 1 Nr. 5 GBO)
Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen als Folge der
Einführung des FamFG, insbesondere aufgrund der nun in
den §§ 5 und 44 FamFG geregelten Vorschriften zur Bestim-
mung der örtlichen Zuständigkeit und der Anhörungsrüge
sowie Folgeänderungen aufgrund der Neustrukturierung der
Vorschriften zum Teilungsverfahren im FamFG. § 12c
Abs. 3 Satz 2 enthält den allgemeinen Grundsatz (§ 2 Abs. 3
FamFG), dass gerichtliche Handlungen nicht deshalb un-
wirksam sind, weil sie von einem unzuständigen Organ vor-
genommen worden sind.
Zu Nummer 4 (§ 41 GBO)
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung als Folge
der Umwandlung des Aufgebotsverfahrens in ein Beschluss-
verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Zu Nummer 5 (§ 67 GBO)
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung als Folge
der Umwandlung des Aufgebotsverfahrens in ein Beschluss-
verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Zu Nummer 6 (§ 72 GBO)
Entsprechend der allgemeinen Regelung für Beschwerden
nach dem FamFG im Gerichtsverfassungsrecht (§ 119
Abs. 1 GVG-E, Artikel 22 Nr. 14) wird das Oberlandesge-
richt auch in Grundbuchsachen als Beschwerdegericht be-
stimmt. § 72 wird deshalb entsprechend angepasst.
Zu Nummer 7 (§ 73 Abs. 2 Satz 2 GBO)
In § 14 FamFG ist nunmehr die Übermittlung von Anträgen
und Erklärungen als elektronisches Dokument geregelt. Der
Hinweis auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung wird
deshalb durch eine Bezugnahme auf diese Vorschrift ersetzt.
Zu Nummer 8 (§ 78 GBO)
In § 78 wird anstelle der weiteren Beschwerde ei

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.691 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/6308, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.696.245–1.701.936 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 15c246dc49be8a1e….

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