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Artikel 36 · BT-Drs. 16/6308 · S. 327
Zu Artikel 36 (Änderung der Grundbuchordnung)
Zu Artikel 36 (Änderung der Grundbuchordnung) Zu Nummer 1, 2, 3, 10 Buchstabe c, Nr. 11 bis 13, 14 Buchstabe a und Nr. 15 (§ 1 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 1 Satz 2, § 12c Abs. 3, § 36 Abs. 1 und 2, § 81 Abs. 3, § 88 Abs. 2, § 105 Abs. 2, § 110 Abs. 1, § 144 Abs. 1 Nr. 5 GBO) Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen als Folge der Einführung des FamFG, insbesondere aufgrund der nun in den §§ 5 und 44 FamFG geregelten Vorschriften zur Bestim- mung der örtlichen Zuständigkeit und der Anhörungsrüge sowie Folgeänderungen aufgrund der Neustrukturierung der Vorschriften zum Teilungsverfahren im FamFG. § 12c Abs. 3 Satz 2 enthält den allgemeinen Grundsatz (§ 2 Abs. 3 FamFG), dass gerichtliche Handlungen nicht deshalb un- wirksam sind, weil sie von einem unzuständigen Organ vor- genommen worden sind. Zu Nummer 4 (§ 41 GBO) Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung als Folge der Umwandlung des Aufgebotsverfahrens in ein Beschluss- verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Zu Nummer 5 (§ 67 GBO) Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung als Folge der Umwandlung des Aufgebotsverfahrens in ein Beschluss- verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Zu Nummer 6 (§ 72 GBO) Entsprechend der allgemeinen Regelung für Beschwerden nach dem FamFG im Gerichtsverfassungsrecht (§ 119 Abs. 1 GVG-E, Artikel 22 Nr. 14) wird das Oberlandesge- richt auch in Grundbuchsachen als Beschwerdegericht be- stimmt. § 72 wird deshalb entsprechend angepasst. Zu Nummer 7 (§ 73 Abs. 2 Satz 2 GBO) In § 14 FamFG ist nunmehr die Übermittlung von Anträgen und Erklärungen als elektronisches Dokument geregelt. Der Hinweis auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung wird deshalb durch eine Bezugnahme auf diese Vorschrift ersetzt. Zu Nummer 8 (§ 78 GBO) In § 78 wird anstelle der weiteren Beschwerde ei
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BT-Drs. 16/6308, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.696.245–1.701.936 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 15c246dc49be8a1e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP