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Artikel 27 · BT-Drs. 13/901 · S. 165
Zu Artikel 27 (Änderung des Kraftfahrzeug
Zu Artikel 27 (Änderung des Kraftfahrzeug - steuergesetzes) Zu Nummer 1 (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG) Nach geltendem Recht unterliegt der Kraftfahrzeug- steuer nur die Zuteilung von solchen roten Kennzei- chen, die von einer Zulassungsstelle im Inland zur wiederkehrenden Verwendung für Probe- und Über- führungsfahrten ausgegeben werden. Unter diesen Steuertatbestand fallen nicht die für sog. „Oldtimer - Fahrzeuge" nach der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 15. September 1994 (BGBl. I S. 2416) aus- Drucksache 13/901 Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode gegebenen roten Kennzeichen, da sie im wesentli- chen für andere Zwecke als für Probe- und Überfüh- rungsfahrten ausgegeben werden. Die entsprechen- den Kennzeichen unterliegen nicht der Kraftfahr- zeugsteuer. Die Verwendung von „Oldtimer-Fahr- zeugen" rechtfertigt jedoch keine Freistellung von der Kraftfahrzeugsteuer. Deshalb soll auf Grund der Neuregelung die Zuteilung von roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung außer für Prü- fungsfahrten (§ 28 Abs. 1 StVZO) der Kraftfahrzeug- steuer unterliegen. Zu Nummer 2 (§ 5 Abs. 2 KraftStG) Nach geltendem Recht fällt bei nach § 3 Nr. 5 KraftStG steuerbefreiten Fahrzeugen gemeinnützi- ger und mildtätiger Organisationen die Steuerbefrei- ung für mindestens einen Monat weg, wenn die Fahrzeuge für humanitäre Hilfsgütertransporte in das Ausland eingesetzt werden. Wegen des humani- tären Charakters dieser Transporte und, weil die Hilfsgüter entweder unmittelbar gespendet oder mit Spendenmitteln gekauft sind, wird die Besteuerung der Kraftfahrzeuge als ein den Umfang der humani- tären Leistung mindernder Eingriff zu Lasten der Hilfsbedürftigen in den jeweiligen ausländischen Krisengebieten empfunden. Es erscheint deshalb sachgerecht, die Durchführung humanitärer Hilfsgü- tert
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.001 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 13/901, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 619.734–622.735 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.41) +D1D2D3 · Prüfwert 46fa3dda3b4bd379….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP