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Artikel 27 · BT-Drs. 13/901 · S. 165

Zu Artikel 27 (Änderung des Kraftfahrzeug

Zu Artikel 27 (Änderung des Kraftfahrzeug
-
steuergesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG)
Nach geltendem Recht unterliegt der Kraftfahrzeug-
steuer nur die Zuteilung von solchen roten Kennzei-
chen, die von einer Zulassungsstelle im Inland zur
wiederkehrenden Verwendung für Probe- und Über-
führungsfahrten ausgegeben werden. Unter diesen
Steuertatbestand fallen nicht die für sog. „Oldtimer
-
Fahrzeuge" nach der 49. Ausnahmeverordnung zur
StVZO vom 15. September 1994 (BGBl. I S. 2416) aus-
Drucksache 13/901 Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode
gegebenen roten Kennzeichen, da sie im wesentli-
chen für andere Zwecke als für Probe- und Überfüh-
rungsfahrten ausgegeben werden. Die entsprechen-
den Kennzeichen unterliegen nicht der Kraftfahr-
zeugsteuer. Die Verwendung von „Oldtimer-Fahr-
zeugen" rechtfertigt jedoch keine Freistellung von
der Kraftfahrzeugsteuer. Deshalb soll auf Grund der
Neuregelung die Zuteilung von roten Kennzeichen
zur wiederkehrenden Verwendung außer für Prü-
fungsfahrten (§ 28 Abs. 1 StVZO) der Kraftfahrzeug-
steuer unterliegen.
Zu Nummer 2 (§ 5 Abs. 2 KraftStG)
Nach geltendem Recht fällt bei nach § 3 Nr. 5
KraftStG steuerbefreiten Fahrzeugen gemeinnützi-
ger und mildtätiger Organisationen die Steuerbefrei-
ung für mindestens einen Monat weg, wenn die
Fahrzeuge für humanitäre Hilfsgütertransporte in
das Ausland eingesetzt werden. Wegen des humani-
tären Charakters dieser Transporte und, weil die
Hilfsgüter entweder unmittelbar gespendet oder mit
Spendenmitteln gekauft sind, wird die Besteuerung
der Kraftfahrzeuge als ein den Umfang der humani-
tären Leistung mindernder Eingriff zu Lasten der
Hilfsbedürftigen in den jeweiligen ausländischen
Krisengebieten empfunden. Es erscheint deshalb
sachgerecht, die Durchführung humanitärer Hilfsgü-
tert

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.001 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 13/901, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 619.734–622.735 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.41) +D1D2D3 · Prüfwert 46fa3dda3b4bd379….

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