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Artikel 1 · BT-Drs. 16/6291 · S. 10
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundespolizeigesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundespolizeigesetzes) Zu Nummer 1 Die Bestimmung der zuständigen Bundespolizeibehörde bleibt künftig der Festlegung durch Rechtsverordnung nach § 58 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) (Bundespolizei- zuständigkeitsverordnung) vorbehalten. Zu Nummer 2 Es handelt sich um eine redaktionelle Bereinigung. Zu Nummer 3 Die Bestimmung der zuständigen Bundespolizeibehörden bleibt dem Bundesministerium des Innern vorbehalten. Zu Nummer 4 Es handelt sich um eine redaktionelle Bereinigung. Zu Nummer 5 Die Bestimmung der zuständigen Bundespolizeibehörden bleibt künftig der Festlegung durch Rechtsverordnung nach § 58 BPolG (Bundespolizeizuständigkeitsverordnung) vor- behalten. Zu Nummer 6 Es handelt sich um eine redaktionelle Bereinigung. Zu Nummer 7 Es handelt sich um eine redaktionelle Bereinigung. Zu Nummer 8 Zu Buchstabe a Die Bestimmung der zuständigen Bundespolizeibehörden bleibt künftig der Festlegung durch Rechtsverordnung nach § 58 BPolG (Bundespolizeizuständigkeitsverordnung) vor- behalten. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine redaktionelle Bereinigung. Zu Nummer 9 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Bereinigung. Zu Buchstabe b Die Bestimmung der zuständigen Bundespolizeibehörden bleibt künftig der Festlegung durch Rechtsverordnung nach § 58 BPolG (Bundespolizeizuständigkeitsverordnung) vor- behalten. Zu Nummer 10 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Bereinigung. Zu Buchstabe b Die Bestimmung der zuständigen Bundespolizeibehörden bleibt künftig der Festlegung durch Rechtsverordnung nach § 58 BPolG (Bundespolizeizuständigkeitsverordnung) vor- behalten. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/6291 Zu Buchstabe c Die Bestimmung der zuständigen Bundespolizeibehörde bleibt künftig der Festlegung du
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.742 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/6291, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.413–30.155 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 01e8f6c3bc2a6956….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP