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Artikel 1 · BT-Drs. 16/6291 · S. 10

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundespolizeigesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundespolizeigesetzes)
Zu Nummer 1
Die Bestimmung der zuständigen Bundespolizeibehörde
bleibt künftig der Festlegung durch Rechtsverordnung nach
§ 58 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) (Bundespolizei-
zuständigkeitsverordnung) vorbehalten.
Zu Nummer 2
Es handelt sich um eine redaktionelle Bereinigung.
Zu Nummer 3
Die Bestimmung der zuständigen Bundespolizeibehörden
bleibt dem Bundesministerium des Innern vorbehalten.
Zu Nummer 4
Es handelt sich um eine redaktionelle Bereinigung.
Zu Nummer 5
Die Bestimmung der zuständigen Bundespolizeibehörden
bleibt künftig der Festlegung durch Rechtsverordnung nach
§ 58 BPolG (Bundespolizeizuständigkeitsverordnung) vor-
behalten.
Zu Nummer 6
Es handelt sich um eine redaktionelle Bereinigung.
Zu Nummer 7
Es handelt sich um eine redaktionelle Bereinigung.
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Die Bestimmung der zuständigen Bundespolizeibehörden
bleibt künftig der Festlegung durch Rechtsverordnung nach
§ 58 BPolG (Bundespolizeizuständigkeitsverordnung) vor-
behalten.
Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine redaktionelle Bereinigung.
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine redaktionelle Bereinigung.
Zu Buchstabe b
Die Bestimmung der zuständigen Bundespolizeibehörden
bleibt künftig der Festlegung durch Rechtsverordnung nach
§ 58 BPolG (Bundespolizeizuständigkeitsverordnung) vor-
behalten.
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine redaktionelle Bereinigung.
Zu Buchstabe b
Die Bestimmung der zuständigen Bundespolizeibehörden
bleibt künftig der Festlegung durch Rechtsverordnung nach
§ 58 BPolG (Bundespolizeizuständigkeitsverordnung) vor-
behalten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/6291
Zu Buchstabe c
Die Bestimmung der zuständigen Bundespolizeibehörde
bleibt künftig der Festlegung du

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.742 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/6291, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.413–30.155 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 01e8f6c3bc2a6956….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP