Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 5 · BT-Drs. 16/6290 · S. 75

Zu Artikel 5 (Gewerbesteuergesetz)

Zu Artikel 5 (Gewerbesteuergesetz)
Zu Nummer 1 (§ 9 Nr. 7 Satz 1)
Nach der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 7 GewStG muss im
Anwendungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie nach gel-
Drucksache 16/6290 – 76 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
tendem Recht die Schachtelvoraussetzung für den gewerbe-
steuerlichen Kürzungsbetrag für Gewinne aus Gewinnantei-
len an einer Kapitalgesellschaft im Ausland ununterbrochen
im Erhebungszeitraum erfüllt sein. Bei der vergleichbaren
Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 2a GewStG für Gewinne aus
Gewinnanteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft
muss die Schachtelvoraussetzung nur zu Beginn des Erhe-
bungszeitraumes erfüllt sein. Darüber hinaus sind im An-
wendungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie ausländi-
sche Gewinnanteile auf Grund einer Kapitalherabsetzung
oder nach Auflösung der Gesellschaft von dem Verzicht auf
die Hinzurechnung gänzlich ausgenommen. Zur Vermei-
dung eines möglichen Verstoßes gegen die Niederlassungs-
freiheit gemäß den Artikeln 43 ff. des EG-Vertrages werden
die Voraussetzungen für die gewerbesteuerlichen Kürzungen
in § 9 Nr. 7 GewStG insoweit an die Regelungen des § 9
Nr. 2a GewStG angepasst.
Im Übrigen wird die Fundstelle der Mutter-Tochter-Richt-
linie an die Zitierweise in anderen Steuergesetzen angepasst
und aktualisiert.
Die Änderung des § 9 Nr. 7 GewStG ist nach dem neuen § 36
Abs. 8a GewStG in allen offenen Erhebungszeiträumen an-
zuwenden.
Zu Nummer 2 (§ 10a Satz 7 – neu –)
Es handelt sich um die klarstellende gesetzliche Festschrei-
bung der Methode zur Ermittlung der maßgebenden vortrag-
fähigen Fehlbeträge, auf die in § 10a Satz 1 und 2 GewStG
bereits seit jeher abgestellt wird. Die Ermittlungsmethode
entspricht der vergleichbaren Regelung in § 10d Abs. 4
EStG und der bisherigen Praxis.
Zu N

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.418 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/6290 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/6290, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 325.022–328.440 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert c1970d9d8ed5b2e0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP