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Artikel 5 · BT-Drs. 16/6290 · S. 75
Zu Artikel 5 (Gewerbesteuergesetz)
Zu Artikel 5 (Gewerbesteuergesetz) Zu Nummer 1 (§ 9 Nr. 7 Satz 1) Nach der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 7 GewStG muss im Anwendungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie nach gel- Drucksache 16/6290 – 76 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode tendem Recht die Schachtelvoraussetzung für den gewerbe- steuerlichen Kürzungsbetrag für Gewinne aus Gewinnantei- len an einer Kapitalgesellschaft im Ausland ununterbrochen im Erhebungszeitraum erfüllt sein. Bei der vergleichbaren Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 2a GewStG für Gewinne aus Gewinnanteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft muss die Schachtelvoraussetzung nur zu Beginn des Erhe- bungszeitraumes erfüllt sein. Darüber hinaus sind im An- wendungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie ausländi- sche Gewinnanteile auf Grund einer Kapitalherabsetzung oder nach Auflösung der Gesellschaft von dem Verzicht auf die Hinzurechnung gänzlich ausgenommen. Zur Vermei- dung eines möglichen Verstoßes gegen die Niederlassungs- freiheit gemäß den Artikeln 43 ff. des EG-Vertrages werden die Voraussetzungen für die gewerbesteuerlichen Kürzungen in § 9 Nr. 7 GewStG insoweit an die Regelungen des § 9 Nr. 2a GewStG angepasst. Im Übrigen wird die Fundstelle der Mutter-Tochter-Richt- linie an die Zitierweise in anderen Steuergesetzen angepasst und aktualisiert. Die Änderung des § 9 Nr. 7 GewStG ist nach dem neuen § 36 Abs. 8a GewStG in allen offenen Erhebungszeiträumen an- zuwenden. Zu Nummer 2 (§ 10a Satz 7 – neu –) Es handelt sich um die klarstellende gesetzliche Festschrei- bung der Methode zur Ermittlung der maßgebenden vortrag- fähigen Fehlbeträge, auf die in § 10a Satz 1 und 2 GewStG bereits seit jeher abgestellt wird. Die Ermittlungsmethode entspricht der vergleichbaren Regelung in § 10d Abs. 4 EStG und der bisherigen Praxis. Zu N
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.418 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/6290, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 325.022–328.440 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert c1970d9d8ed5b2e0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP