Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/6290 · S. 52
Zu Artikel 1 (Einkommensteuergesetz)
Zu Artikel 1 (Einkommensteuergesetz) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionell notwendige Anpassung der Inhaltsübersicht an die Neufassung des § 34b EStG (Tarifermäßigung für außer- ordentliche Einkünfte aus Holznutzungen), die neu einge- fügten §§ 39e (Anteilsverfahren) und 39f EStG (Elektro- nische Lohnsteuerabzugsmerkmale), die Aufhebung von § 42b EStG (Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitge- ber) sowie an die Änderung der Überschrift von § 50g EStG. Zu Nummer 2 (§ 1 Abs. 3) Zu Buchstabe a (Satz 2) Nach § 1 Abs. 3 EStG haben Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auch dann die Möglichkeit, auf ihren Antrag als unbeschränkt einkommen- steuerpflichtig behandelt zu werden, wenn die von ihnen im Kalenderjahr erzielten Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, einen bestimmten Betrag (bisher 6 136 Euro) nicht übersteigen. Dies trägt dem Um- stand Rechnung, dass der Wohnsitzstaat die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen nicht nur nicht angemes- sen berücksichtigen kann, wenn nahezu alle Einkünfte im Quellenstaat erzielt werden, sondern auch dann nicht, wenn die Einkünfte im Wohnsitzstaat nur geringfügig sind. Zur Anpassung an die zwischenzeitlichen Erhöhungen des Grundfreibetrages, an dessen Höhe der absolute Grenzbetrag des § 1 Abs. 3 EStG sich ursprünglich orientierte, wird der Betrag durch die Anpassung an den jeweiligen Grundfreibe- trag auf 7 664 Euro für das Jahr 2008 festgesetzt. Zugleich wird er damit an die künftige Entwicklung des Grundfreibe- trages gekoppelt. Die Änderung ist nach der allgemeinen Anwendungsrege- lung in § 52 Abs. 1 EStG in der Fassung des Unternehmen- steuerreformgesetzes 2008 erstmals für den Veranlagungs- zeitraum 2008 anzuwenden. Zu Buchstabe b (Satz 4 – neu –) Nach § 1
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 130.967 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/6290, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 179.894–310.861 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert c1970d9d8ed5b2e0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP