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Artikel 1 · BT-Drs. 16/6268 · S. 9

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Änderung der Inhaltsübersicht ist infolge der Einfügung
des § 46b StGB-E erforderlich.
Drucksache 16/6268 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Zu Nummer 2 (§ 46b StGB-E)
Zu Absatz 1
Die Regelung ermöglicht es dem Gericht, die Strafe zu mil-
dern oder in bestimmten Fällen von Strafe abzusehen, wenn
der Täter einer nicht der einfachen Kriminalität zuzurech-
nenden Straftat freiwillig sein Wissen über eine der in § 100a
StPO genannten Tat offenbart, so dass deren Begehung noch
verhindert werden kann oder die Wissensoffenbarung we-
sentlich zur Aufdeckung dieser Tat beigetragen hat.
Bei der Frage, bei welchen Taten des Täters die Vorschrift
Anwendung finden kann, entscheidet sich der Entwurf in
Satz 1 einleitender Satzteil für einen relativ breiten Anwen-
dungsbereich und verzichtet namentlich auf die eigenstän-
dige Benennung von Katalogtaten. Durch die Beschränkung
auf Delikte, die mit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheits-
strafe bedroht sind, werden grundsätzlich alle Taten der mitt-
leren und schweren Kriminalität erfasst. Mit diesem relativ
weiten Anwendungsbereich soll nicht nur ein möglichst breit
wirkender Anreiz für Aufklärungs- und Präventionshilfen
geschaffen werden, es sollen auch Differenzierungen ver-
mieden werden, deren Berechtigung fraglich wäre.
So erschiene es zum Beispiel zweifelhaft, die Honorierung
entsprechender Angaben generell von der Art der vom
„Kronzeugen“ selbst verübten Tat abhängig zu machen, da
dies den Wert solcher Angaben für die Verfolgung und Ver-
hinderung bislang nicht aufgedeckter Taten grundsätzlich
unberührt lässt (vgl. Hassemer, StV 1986, 550, 553 a. E.;
Jeßberger, Kooperation und Strafzumessung, S. 116). Dies
gilt auch für die spezielle Frag

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 43.483 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/6268, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.027–61.510 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.64) +D1D2D3 · Prüfwert 540e4e69ef5ae92a….

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