Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/6268 · S. 9
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderung der Inhaltsübersicht ist infolge der Einfügung des § 46b StGB-E erforderlich. Drucksache 16/6268 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 46b StGB-E) Zu Absatz 1 Die Regelung ermöglicht es dem Gericht, die Strafe zu mil- dern oder in bestimmten Fällen von Strafe abzusehen, wenn der Täter einer nicht der einfachen Kriminalität zuzurech- nenden Straftat freiwillig sein Wissen über eine der in § 100a StPO genannten Tat offenbart, so dass deren Begehung noch verhindert werden kann oder die Wissensoffenbarung we- sentlich zur Aufdeckung dieser Tat beigetragen hat. Bei der Frage, bei welchen Taten des Täters die Vorschrift Anwendung finden kann, entscheidet sich der Entwurf in Satz 1 einleitender Satzteil für einen relativ breiten Anwen- dungsbereich und verzichtet namentlich auf die eigenstän- dige Benennung von Katalogtaten. Durch die Beschränkung auf Delikte, die mit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheits- strafe bedroht sind, werden grundsätzlich alle Taten der mitt- leren und schweren Kriminalität erfasst. Mit diesem relativ weiten Anwendungsbereich soll nicht nur ein möglichst breit wirkender Anreiz für Aufklärungs- und Präventionshilfen geschaffen werden, es sollen auch Differenzierungen ver- mieden werden, deren Berechtigung fraglich wäre. So erschiene es zum Beispiel zweifelhaft, die Honorierung entsprechender Angaben generell von der Art der vom „Kronzeugen“ selbst verübten Tat abhängig zu machen, da dies den Wert solcher Angaben für die Verfolgung und Ver- hinderung bislang nicht aufgedeckter Taten grundsätzlich unberührt lässt (vgl. Hassemer, StV 1986, 550, 553 a. E.; Jeßberger, Kooperation und Strafzumessung, S. 116). Dies gilt auch für die spezielle Frag
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 43.483 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/6268, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.027–61.510 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.64) +D1D2D3 · Prüfwert 540e4e69ef5ae92a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP