Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 14/9000 · S. 39
Zu Artikel 8 (Änderung des Beamtenrechts-
Zu Artikel 8 (Änderung des Beamtenrechts- rahmengesetzes) Aus rahmenrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, auch im Beamtenrecht grundsätzlich die Formen der elek- tronischen Kommunikation zuzulassen. Ausnahmen hiervon sind bundeseinheitlich lediglich für die Formvorschriften angezeigt, die Ernennungen und die Beendigung des Beam- tenverhältnisses betreffen. Sie sind für das Beamtenverhält- nis von herausragender Bedeutung und haben weitreichende Auswirkungen auf den einzelnen Beamten bzw. eventuell auch später auf seine Hinterbliebenen, so dass es sowohl wegen der besonderen Symbolwirkung als auch wegen des Erfordernisses, im Einzelfall weitaus länger als 30 Jahre überprüfbar zu sein, gerechtfertigt ist, einheitlich für alle Dienstherren insoweit ausschließlich die schriftliche Form vorzusehen. Zu Nummer 1 (§ 5) Alle Ernennungen, vor allem aber die Begründung des Be- amtenverhältnisses, haben einen hohen Symbolwert, der durch die Übergabe der Ernennungsurkunde das besondere Näheverhältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienst- herrn noch hervorhebt und nach außen sichtbar dokumen- tiert. Dies ist in elektronischer Form nicht annähernd in ver- gleichbarer Weise möglich. Zu Nummer 2 (§ 23) Das besondere Formerfordernis dient vor allem dem Zweck, den Beamten vor einem übereilten Antrag zu schützen und ihm die weitreichenden Konsequenzen einer Beendigung seines Beamtenverhältnisses bewusst zu machen. Dieser Warnfunktion trägt die elektronische Signatur zwar zum großen Teil Rechnung, doch dürfte in der Praxis die Schrift- form einen noch höheren Schutz vor Übereilung bieten, da sie wegen ihrer langen Tradition einen anderen Stellenwert einnimmt. Zumindest solange die elektronische Kommuni- kation sich im Rechtsverkehr noch nicht in gleicher Weise bewährt und etabliert h
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.188 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/9000, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 170.521–172.709 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 185d015c96a111d6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP