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Artikel 38 · BT-Drs. 14/9000 · S. 45

Zu Artikel 38 (Änderung der Wein-Vergünstigungs-

Zu Artikel 38 (Änderung der Wein-Vergünstigungs-
verordnung)
§ 4 der Wein-Vergünstigungsverordnung enthält eine Rege-
lung über Muster für Anträge und Verträge. Danach ist, so-
weit ein Muster von der zuständigen Stelle bekannt gemacht
ist, dieses zu verwenden. Die Entscheidung über die Einbe-
ziehung der elektronischen Form in diese, auf der Grund-
lage von Mustervorgaben entwickelten Verwaltungsverfah-
ren soll von der zuständigen Stelle getroffen werden, um
eine Verwendung elektronischen Schriftverkehrs zu errei-
chen, die mit der bislang praktizierten Verfahrensweise ab-
gestimmt ist und nicht eine Komplizierung des Ablaufs für
die zuständige Stelle darstellt.
Drucksache 14/9000 – 46 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

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BT-Drs. 14/9000, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 206.030–206.768 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 185d015c96a111d6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP