Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 22 · BT-Drs. 14/9000 · S. 42
Zu Artikel 22 (Änderung der Grundstücksverkehrs-
Zu Artikel 22 (Änderung der Grundstücksverkehrs- ordnung) Zu Nummer 1 (§ 5) Rücknahme und Widerruf der Grundstücksverkehrsgeneh- migung können Grundlage von Ansprüchen sein, deren Gel- tendmachung und Durchsetzung sich über längere Zeit- räume hinziehen kann, unter anderem deswegen, weil sie von der Durchführung der Verfahren nach § 7 Abs. 1 der Grundstücksverkehrsordnung abhängig sein können (§ 7 Abs. 2 Satz 4). Da mithin eine dauerhafte Überprüfbarkeit der Bescheide erforderlich ist, sollen sie den zusätzlichen Anforderungen des § 37 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrens- gesetzes unterliegen. Zu Nummer 2 (§ 7) Die in § 7 Abs. 3 Satz 1 der Grundstücksverkehrsordnung vorgesehene Übertragung des Grundstücks bzw. des Rück- übertragungsanspruchs entfaltet in der Sache die Wirkungen eines Restitutionsbescheides. Aus den für Restitutions- bescheide geltenden Gründen soll daher auch für diese Be- scheide die elektronische Form ausgeschlossen werden. Zu Abschnitt IV Anpassung des Verwaltungsrechts im Geschäfts- bereich des Bundesministeriums der Finanzen
BT-Drs. 14/9000 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 14/9000, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 189.430–190.490 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 185d015c96a111d6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP