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Artikel 2 · BT-Drs. 14/9000 · S. 34

Zu Artikel 2 (Änderung des Ersten Buches Sozial-

Zu Artikel 2 (Änderung des Ersten Buches Sozial-
gesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Folgeänderung zur Einfügung des § 36a SGB I.
Zu Nummer 2 (§ 36a)
Die Vorschrift stellt wie im Verwaltungsverfahrensgesetz
des Bundes die elektronische Form der Datenübermittlung
der schriftlichen Form unter bestimmten Voraussetzungen
gleich; vergleiche im Einzelnen Begründung zu Artikel 1
Nr. 4.
Absatz 4 soll die Interoperabilität der elektronischen Signa-
turen bei den Trägern der Sozialversicherung, ihren Verbän-
den und Arbeitsgemeinschaften und zwischen den Sozial-
leistungsbereichen sicherstellen. Die Zertifizierungsdienste
können in eigener Trägerschaft eines oder aller Träger, im
Wege der Ausgründung oder durch Inanspruchnahme priva-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 35 – Drucksache 14/9000
ter Dritter bestehen. Das Gleiche gilt entsprechend für die
Leistungserbringer nach dem Fünften und dem Elften Buch
und die von ihnen gebildeten Organisationen.

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Herkunft

BT-Drs. 14/9000, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 147.495–148.462 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 185d015c96a111d6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP