Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 14/9000 · S. 34
Zu Artikel 2 (Änderung des Ersten Buches Sozial-
Zu Artikel 2 (Änderung des Ersten Buches Sozial- gesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Folgeänderung zur Einfügung des § 36a SGB I. Zu Nummer 2 (§ 36a) Die Vorschrift stellt wie im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes die elektronische Form der Datenübermittlung der schriftlichen Form unter bestimmten Voraussetzungen gleich; vergleiche im Einzelnen Begründung zu Artikel 1 Nr. 4. Absatz 4 soll die Interoperabilität der elektronischen Signa- turen bei den Trägern der Sozialversicherung, ihren Verbän- den und Arbeitsgemeinschaften und zwischen den Sozial- leistungsbereichen sicherstellen. Die Zertifizierungsdienste können in eigener Trägerschaft eines oder aller Träger, im Wege der Ausgründung oder durch Inanspruchnahme priva- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 35 – Drucksache 14/9000 ter Dritter bestehen. Das Gleiche gilt entsprechend für die Leistungserbringer nach dem Fünften und dem Elften Buch und die von ihnen gebildeten Organisationen.
BT-Drs. 14/9000 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 14/9000, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 147.495–148.462 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 185d015c96a111d6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP